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Kündigungfristen bei Arbeiter im Baugewerbe
#1
Liebe Forumteilnehmer!
KV Arbeiter Baugewerbe und Bauindustrie   Steiermark

Ein Arbeiter soll gekündigt werden. Ich bin mir leider unsicher, zu welchem Termin ich das Arbeitsverhältnis beenden kann.
Arbeiter ist unter 5 Jahre beschäftigt.

lt. KV  Arbeiter Bau § 15. Lösung des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis bis zu 5 Jahren kann je­derzeit sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Ar­beitgeber – vom letzteren unter Einhaltung der im Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehenen fünftägigen Verständigungsfrist – nur zum letzten Arbeitstag ei­ner Kalenderwoche gelöst werden

lt. § 1159 ABGB sind ja die Kündigungfristen für Arbeiter und Angestellten gleich gestellt worden zum Quartal.

Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht.

Kann ich den Arbeiter jetzt zu Ende einer jeden Woche kündigen oder immer nur zum Quartal.

Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung.
mfg
Christa
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#2
Hallo Christa,

es ist tatsächlich so lt. § 15 Abs. 1, dass das Dienstverhältnis zum letzten Arbeitstag einer Kalenderwoche gelöst (gekündigt) werden kann (Verständigungsfrist 5 Tage).

Das Baugewerbe fällt unter die Ausnahmeregelung "Saisongewerbe" https://www.weka.at/news/Recht-Steuern/A...onbranchen

Liebe Grüße,
Bernadette
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