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UST - Reverse Charge
#1
Guten Morgen, die Runde,

hab folgende Fragen an euch und zwar:

1. österreichischer Rennfahrer, mit Hauptwohnsitz in Polen, hat Firma in Polen mit polnischer UID Nummer verrechnet an eine österreichische Firma Betrag für Sponsoring. Die Rennen finden zu 99% in der BRD statt, ein Rennen in Österreich. 
Ist es richtig, dass die Ausgangsrechnung ohne irgendwelcher USt sondern mit Reverse Charge also 0% verrechnet werden muss

2. österreichischer Rennfahrer, mit Hauptwohnsitz in Österreich, hat Firma in Österreich mit österreichischer UID Nummer verrechnet an eine österreichische Firma Betrag für Sponsoring. Die Rennen finden zu 99% in der BRD statt, ein Rennen in Österreich. 
Ist es richtig, dass die Ausgangsrechnung ohne irgendwelcher USt sondern mit Reverse Charge also 0% verrechnet werden muss,

EST mässig kommt er dadurch in den Genuss des Sportlererlasses?

Vielen DANK und habt eine erfolgreiche und tolle Woche!
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#2
1. Fall
Sehe ich auch so.

2.Fall
Sehe ich mit 20% USt. §3a(11) erwähnt den Ausnahmefall des Tätigkeitsortes nur an Nichtunternehmer, also ist §3a(6) Generalnorm maßgeblich.

Da der Vertrag zwischen Rennfahrer und österr. Firma abgeschlossen ist, in beiden Fällen steuerbar am Ort des empfangenden Unternehmens, Österreich.

Sportler Pauschalierung
Gilt für unbeschränkt steuerpflichtige Österreicher auf Antrag. Maßgeblich ist das Welteinkommen als Sportler, inkl. Werbeeinnahmen, davon 33% zu versteuern. In Fall 1, da gewöhnlicher Aufenthalt in Polen, ausgeschlossen. In Fall 2 wäre die Pauschalierung möglich.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
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#3
Sportlerpauschalierung: zusätzlich müssen noch die Wettkampftage im Ausland überwiegen.
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