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Korrekter Firmensitz Einzelunternehmen
#1
Hallo liebe Kollegen, 

aktuell ist der Firmenstandort des Einzelunternehmers sein Zuhause. Mittlerweile hat der Unternehmer aber auch ein Büro / Lager, wofür er seine Ausgaben (Strom, Internet) geltend macht. 
Soll der Firmensitz bei der Gewerbebehörde geändert werden, auch wenn er keine Miete für dieses Büro/Lager bezahlt? 
Für die Mitarbeiter ist auf jeden Fall das Büro / Lager der Arbeitsort, daher meine Frage ob das geändert werden muss? (Gewerbestandort, ÖGK, ... ?) 
Oder ist das egal wenn der Arbeitsort für die Mitarbeiter ein anderer ist als der Firmensitz, also auf deutsch gesagt "total wurscht"?
Vielen Dank!

PS: Leider weiß ich nicht genau in welches Unterkategorie des Forums ich meine Frage posten soll - hoffe es passt hier halbwegs hin!
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#2
Ich würde sagen dass der Betriebsstandort weiterhin der Hauptwohnsitz des Einzelunternehmers bleibt. Nach §46 GewO ist der Standort der Filiale, der Standort an dem ausführende Arbeit geleistet wir, bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
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#3
Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung, ich gehe aber davon aus die Kommunalsteuer wird dann eher in der Gemeinde in der Das Lager / Büro ist abzuführen sein!?
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