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Drittschuldenerklärnung/Ratenvereinbarung
#1
Liebe Forumteilnehmer!
Bezüglich Berufsrecht als Bilanzbuchhalterin habe ich folgende Fragen:
1. Darf ich als Bilanzbuchhalterin Drittschuldenerklärungen(Exekutionen in der LV) für Klienten unterschreiben?

2. Warum fürfen wir für Klienten im Finanzonline keine Ratenvereinbarungen abgeben?

Schöne Grüße
Christa
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