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Korridorpension und Schwerarbeitspension: Toleranzgrenze bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze geplant
#1
Für Personen, die eine Korridor- bzw. eine Schwerarbeitspension beziehen, soll es ab 1.1.2024 eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst geben.

Ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024 voraussichtlich 518,44 €) soll demnach künftig nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung führen, sofern die Überschreitung nur geringfügig ist.

Für das Kalenderjahr 2024 wird diese Toleranzgrenze voraussichtlich bei 207,37 € (das sind in Summe 40 % der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze) liegen.
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