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chronolgische Erfassung von Eingansrechnungen
#1
Hallo!

ich habe eine sehr grundsätzliches Thema. zur chronologischen Erfassung von Belegen:
Die BAO sieht unter  § 131 Abs. 2 lit a vor, dass die Eintragungen der Zeitfolge nach geordnet vorgenommen werden sollen.
Speziell bei den Eingangsrechnungen ist die Verbuchung nach Rechnungsdatum kaum umsetzbar. Kann man hier bei der Aufzeichnung auf ein Rechnungseingangsbuch verweisen? - oder ist die Vorgabe dieses Paragraphen mit der Vergabe interner lückenlos aufeinander folgenden Belegnummern (ER1 bis ERxxx) erfüllt?

Wie wird hier in der Praxis vorgegangen, um der BAO §131 Abs2 lit.a Genüge zu leisten?
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#2
Wie Du schon gemeint hast ist das in der Praxis nicht zu 100% umsetzbar. Nach meinem Rechtsverständnis ist der BAO mit §131 im Bezug auf Chronologie genüge getan wenn die Rechnungen dem Uva Abgabezeitraum entsprichen. So soll man tunlichst vermeiden dass eine Rechnung die in den April gehört erst im November erfasst. Das ist aber nicht immer möglich.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
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