06.03.2024, 19:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.03.2024, 09:11 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Außeruniversitäre Forschung - KV-Abschluss per 1.1.2024
Friedhofsgärtnerbebetriebe - KV-Abschluss per 1.3.2024
Geltungstermin: 1. März 2024
Fruchtsaftindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2024
Gewürzindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2024
Golfanlangen Kärnten - KV-Abschluss per 1.3.2024
Landwirtschaftsbetriebe (Saisonarbeiter) W NÖ BGL - KV-Abschluss per 1.3.2024
Landwirtschaftliche Gutsbetriebe OÖ - KV-Abschluss per 1.3.2024
Landwirtschaftliche Gutsbetriebe W NÖ BGL - KV-Abschluss per 1.3.2024
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) - KV-Abschluss per 1.1.2024
Papier und Pappe verarbeitende Industrie - KV-Abschluss per 1.3.2024
Papier und Pappe verarbeitende Industrie (PROPAK) - KV-Abschluss per 1.3.2024
Raiffeisenlagerhäuser NÖ - KV-Abschluss per 1.3.2024
Raiffeisen Ware Austria - KV-Abschluss per 1.1.2024
SOS Kinderdörfer - KV-Abschluss per 1.1.2024
Süßwarenindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2024
Versicherungsunternehmungen Innendienst - KV-Abschluss per 1.3.2024
Versicherungsunternehmungen Außendienst - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Erhöhung von KV-Gehältern, Ist-Gehältern und Zulagen nach § 20 um 8,7 %.
- Erhöhung der Lehrlingstabelle 1 und 2 um 8,7 %.
- Aufnahme der Staatsbürgerschafts- und Integrationsprüfung in die Prüfungsfreistellung nach § 26
- 3 Arbeitstage Dienstfreistellung bei Tod eines Kindes sowie eines leiblichen Kindes bzw Adoptivkindes, auch wenn es nicht im gemeinsamen Haushalt lebte.
Friedhofsgärtnerbebetriebe - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Einführung von Monatslöhnen anstelle der Stundenlöhne
- Erhöhung der Löhne im Durchschnitt um 7,9 %
- Überproportionale Erhöhung des Lehrlingseinkommens:
- 1. Lehrjahr auf € 715,00
- 2. Lehrjahr auf € 865,00
- 3. Lehrjahr auf € 1.105,00
- 1. Lehrjahr auf € 715,00
- Einführung von Treuetagen
- Überarbeitung des Rahmenrechts
Geltungstermin: 1. März 2024
Fruchtsaftindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2024
- Erhöhung der KV-Löhne um 7,64 %
- Lehrlingseinkommen:
- 1. Lehrjahr – 900,00 Euro
- 2. Lehrjahr – 1.200 Euro
- 3. Lehrjahr – 1.680 Euro
- 4. Lehrjahr – 1.820 Euro
- 1. Lehrjahr – 900,00 Euro
- Erhöhung der Zehrgelder um 7,50 %
- Erhöhung der DAZ um + 7,62 %
- Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
- Neuer Mindestlohn: € 2.093,44
Gewürzindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2024
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um durchschnittlich + 7,53 % erhöht.
- Die Lehrlingsentschädigungen wurden um durchschnittlich + 8,01 % erhöht.
- Anhebung der Dienstalterszulagen von 35 % bis zu 75 %.
- Mit der Lohnkategorie 4.b. (Sonstige Arbeitnehmer:innen) beträgt der neue kollektivvertragliche Mindestlohn 2.000,57 Euro.
Golfanlangen Kärnten - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Alle Lohngruppen inkl. Lehrlingseinkommen wurden um durchschnittlich 7,96 % erhöht.
- Neuer Mindestlohn für ReinigungsarbeiterInnen: € 2.294,00
Landwirtschaftsbetriebe (Saisonarbeiter) W NÖ BGL - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Erhöhung der KV-Löhne um 7,85 %
- Neuer Mindestlohn: € 1.903,45
Landwirtschaftliche Gutsbetriebe OÖ - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Sozial gestaffelter Abschluss zwischen 7,49% und 8,53%, durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne um 7,93 %
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens im Durchschnitt um 10,11 %
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 11,76 %
- Neuer Mindestlohn: € 2.159,80
Landwirtschaftliche Gutsbetriebe W NÖ BGL - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Sozial gestaffelter Abschluss zwischen 7,49% und 8,53%, durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne um 7,93 %
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens im Durchschnitt um 10,11 %
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 11,76 %
- Neuer Mindestlohn: € 2.159,80
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) - KV-Abschluss per 1.1.2024
- Die Istgehälter der Arbeitnehmer/innen der AGES werden mit Wirksamkeit ab 1.1.2024 um 9,15 %, zumindest aber um € 250,- erhöht (bei Vollzeit)
- Die Lehrlingseinkommen werden um 12 % erhöht
Papier und Pappe verarbeitende Industrie - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Erhöhung der KV Gehälter um 7,5% bis 13,0%
Neues Mindestgrundgehalt € 2.300.00
- Erhöhung der IST Gehälter um 7,5%
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,5%
- Erhöhung der Zulagen um 7,5%
- Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (Inland und Ausland) um 7,5%
- Steuerfreie Einmalzahlung € 200.00
(Teilzeitkräfte ab 19 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit € 200.00 darunter € 100.00)
Papier und Pappe verarbeitende Industrie (PROPAK) - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Erhöhung der KV Löhne um 7,5% bis 13,0%
Neues Mindestmonatslohn € 2.300.00
- Erhöhung der IST Löhne um 7,5%
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,5%
- Erhöhung der Zulagen um 7,5%
- Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (Inland und Ausland) um 7,5%
- Steuerfreie Einmalzahlung € 200.00
(Teilzeitkräfte ab 19 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit € 200.00 darunter € 100.00)
Raiffeisenlagerhäuser NÖ - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Die KV-Löhne werden um 7,0 % plus einem Fixbetrag von 17 € erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet
Das ergibt im Durchschnitt 7,83 %
- Überzahlungen bleiben in ihrer euromäßigen Höhe aufrecht
- Die Lehrlingseinkommen werden um 8 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet
- Erhöhung der DAZ um 7,8 %, centgenaue kaufm. Rundung
- Neuer Mindestlohn € 1.946,00
Raiffeisen Ware Austria - KV-Abschluss per 1.1.2024
- Sozial gestaffelter Abschluss von 8,7 %, mindestens jedoch € 192 aufgerundet auf den nächsten vollen Euro (ergibt durchschnittlich 9,21 %)
- Erhöhung der Dienstalterszulage um 8,7 %
- Neuer Mindestlohn € 2.050,00
SOS Kinderdörfer - KV-Abschluss per 1.1.2024
- + 9,2 % Gehaltserhöhung
- + 9,2 % auf Zulagen
- Verbesserungen für Kinderdorfmütter/-väter
- Verbesserungen für funktionelle Therapeut*innen
- Flexizulagen im Kollektivvertrag abgesichert
Süßwarenindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2024
- Erhöhung der KV-Löhne in allen Kategorien um 8,15 %.
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 9 %
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um Ø 12 %.
- Erhöhung der Zehrgelder um 8,15 %
- Möglichkeit der Umwandlung der DAZ in Freizeit.
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung.
- Neuer Mindestlohn: € 2.178,85
Versicherungsunternehmungen Innendienst - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Die Gehälter steigen um 7 % + 48€ (pro Monat) jedoch um maximal 510 €.
Das bedeutet im Durchschnitt eine Erhöhung von:- 8,35 % im Schema A
- 8,45 % im Schema B
- 8,35 % im Schema A
- Lehrlingseinkommen erhöhen sich um 8,6 %.
- Sämtliche kollektivvertraglichen Zulagen steigen um 7,8 %
Versicherungsunternehmungen Außendienst - KV-Abschluss per 1.3.2024
- Die Jahresmindestentgelte laut § 3 Abs. 2 und 3 erhöhen sich um 8,6 %.
- Die Kinderzulage erhöht sich um 7,8 %.
- Der Betrag laut § 4 Abs. 3 bis zu dem für eingesparte Werbungskosten kein Abzug erfolgt, wurde auf 76 € erhöht.