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Trinkgeldpausche aliquot?
#1
Das Trinkgeldpauschale im Gastgewerbe darf laut einer GPLA Prüfung für eine 20 Stunden Servicekraft nicht aliquotiert werden, sondern muss voll gerechnet werden. 

Das finde ich nicht korrekt. Wenn diese Kraft nun aber nur 15 Tage im Monat arbeitet, dann wäre meiner Meinung nach die TP zu aliquotieren. Es steht doch dass für diese 29,07 30 Tage angenommen werden und für Teilzeitkräfte regelmäßig oder fallweise der Tagessatz zur Anwendung kommt.

Liege ich mit meiner Meinung falsch?

Danke für die Hilfe
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#2
Die Trinkgeldpauschalen im Gastgewerbe sind bedauerlicherweise nicht österreichweit einheitlich.

Das bedeutet, dass man die Aussage des Prüfers nicht auf ganz Österreich umlegen kann, sondern die jeweilige Bundesländer-Trinkgeldpauschalregelung unter die Lupe nehmen muss.
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