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Eine Klientin, EARg, hat eine Registrierkasse in der täglich die Einnahmen erfasst werde (ca. 3 Honorareingänge pro Tag).
Nun möchte sie allerdings nicht mehr, dass die Einnahmen täglich in der Buchhaltung erfasst werden, sondern nur noch einmal pro Monat in einer Summe lt. Ausdruck von der Registrierkasse.
Ist das so in Ordnung?
Ich denke, die Einnahmen müssen trotzdem täglich erfasst werden, ein monatliches Einbuchen in einer Summe scheint mir zu wenig.
Weiß jemand, wo ich über solche Aufzeichnungspflichten nachlesen kann?
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06.08.2024, 10:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2024, 10:51 von Christoph G..)
Klar geht das. Die RK erstellt lückenlos einen Monatsbeleg über die Einnahmen. Die Ausgaben müssen jeweils einzeln erfasst werden.
Die BAO bezieht sich mE auf die Aufzeichnungen der RK und nicht auf die Buchhaltung.
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Vielen Dank für die Antwort.
Jetzt möchte die Klientin wissen, ob das auch für die Einnahmen über die Bankauszüge gilt.
Können auch diese Einnahmen nur einmal im Monat verbucht werden?
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Das kommt darauf an, was genau gemeint ist:
1) Wenn am Monatsende jede Transaktion auf dem Bank-Beleg einzeln gebucht und jede Buchung gemäß § 131 Abs. 1 Ziff. 2 lit. a in zeitlicher Reihenfolge, vollständig und korrekt vorgenommen wird, dann ist es möglich, alle Buchungen am Monatsende einzeln vorzunehmen. Es ist nicht zwingend erforderlich, jede Transaktion sofort bei ihrem Erscheinen unterm Monat zu buchen.
2) Wenn hingegen gemeint ist, dass alle Bank-Geldeingänge des Monats gesammelt als eine Gesamtsumme erfasst werden (also als ein Buchungssatz), ist dies eher nicht zulässig.
Eine monatliche Summenbildung bei Bankbelegen wird meines Erachtens nicht den rechtlichen Anforderungen des § 131 Abs. 1 Ziff. 2 lit. a BAO entsprechen (geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht).
Dies ist meine persönliche Einschätzung. Also keine Gewähr auf Richtigkeit.