27.11.2018, 12:22
Bei einem Betrieb ohne Kollektivvertrag wurde ich gefragt, was man als Dienstgeber tun kann um seinen Arbeitnehmer in den Urlaub zu schicken.
Ein Arbeitnehmer möchte seinen gesamten Urlaub von mehreren Jahren aufheben und diesen nicht konsumieren, aus welchen Grund auch immer.
Der Dienstgeber möchte, aber dass der Dienstnehmer zumindest einen Teil seines Urlaubes jährlich konsumiert.
Der Betrieb macht keinen Betriebsurlaub.
Kann der Dienstgeber den Dienstnehmer „zwingen“ einen Teil seines Urlaubes zu konsumieren und wenn ja wie?
Bzw. welche gesetzliche Bestimmung kann man dem Dienstnehmer vorlegen um ihn klar zu machen, dass er einen Teil seines Urlaubes konsumieren muss/soll.
Könnte man über den Betriebsrat eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung erlassen? Und wenn ja, was kann man machen, wenn der Dienstnehmer trotzdem nicht den Urlaub konsumiert?
Anfrage im Namen des NÖ-Kollegen "Fritz"
Günter Hendrich
Ein Arbeitnehmer möchte seinen gesamten Urlaub von mehreren Jahren aufheben und diesen nicht konsumieren, aus welchen Grund auch immer.
Der Dienstgeber möchte, aber dass der Dienstnehmer zumindest einen Teil seines Urlaubes jährlich konsumiert.
Der Betrieb macht keinen Betriebsurlaub.
Kann der Dienstgeber den Dienstnehmer „zwingen“ einen Teil seines Urlaubes zu konsumieren und wenn ja wie?
Bzw. welche gesetzliche Bestimmung kann man dem Dienstnehmer vorlegen um ihn klar zu machen, dass er einen Teil seines Urlaubes konsumieren muss/soll.
Könnte man über den Betriebsrat eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung erlassen? Und wenn ja, was kann man machen, wenn der Dienstnehmer trotzdem nicht den Urlaub konsumiert?
Anfrage im Namen des NÖ-Kollegen "Fritz"
Günter Hendrich
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB