27.11.2019, 09:15
Da ich leider nirgends herauslesen kann, ob auch Zehrgelder und Schmutzzulagen in die Berechnung des Arbeitslosengeldes mit hineingerechnet werden, muss ich diese Frage wieder ins Forum stellen.
Es wird nur beschrieben das sich das Arbeitslosengeld aus 3 Komponenten, nämlich dem Grundbetrag, Ergänzungsbetrag sowie Familienzuschläge zusammensetzt und das der Grundbetrag 55% des letzten Netto-Einkommens sind. Heißt das dann aber auch, dass egal, wie sich das Netto-Einkommen zusammensetzt - dieses herangezogen wird.
Meine Bedenken gehen dahingehend, dass ja Zehrgeld und div. Zulagen nur bei "Arbeit" ausbezahlt werden bei und weder im Urlaub noch Krankenstand.
Danke für euer Feedback.
Manuela
Es wird nur beschrieben das sich das Arbeitslosengeld aus 3 Komponenten, nämlich dem Grundbetrag, Ergänzungsbetrag sowie Familienzuschläge zusammensetzt und das der Grundbetrag 55% des letzten Netto-Einkommens sind. Heißt das dann aber auch, dass egal, wie sich das Netto-Einkommen zusammensetzt - dieses herangezogen wird.
Meine Bedenken gehen dahingehend, dass ja Zehrgeld und div. Zulagen nur bei "Arbeit" ausbezahlt werden bei und weder im Urlaub noch Krankenstand.
Danke für euer Feedback.
Manuela