27.05.2025, 10:47
Sachverhalt:
Mit einem Arbeitnehmer wurde im Anschluss an einen langen Krankenstand eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbart.
Der anzuwendende Kollektivvertrag untersagt für die Dauer eines (entgeltsverkürzten) Krankenstandes die Kürzung der Sonderzahlungen.
Zur Wiedereingliederungsteilzeit regelt er in puncto Sonderzahlungen nichts.
Strittig war, ob die ÖGK den Sonderzahlungsaufschlag (17 %) beim Krankengeld und beim Wiedereingliederungsgeld zu leisten hatte.
So entschied der OGH:
Lesen Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten Artikel des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/793
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Mit einem Arbeitnehmer wurde im Anschluss an einen langen Krankenstand eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbart.
Der anzuwendende Kollektivvertrag untersagt für die Dauer eines (entgeltsverkürzten) Krankenstandes die Kürzung der Sonderzahlungen.
Zur Wiedereingliederungsteilzeit regelt er in puncto Sonderzahlungen nichts.
Strittig war, ob die ÖGK den Sonderzahlungsaufschlag (17 %) beim Krankengeld und beim Wiedereingliederungsgeld zu leisten hatte.
So entschied der OGH:
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