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Nachtarbeitszulage
#1
Habe einen Landarbeiter KV, der besagt von 19 bis 5 Uhr ist Nachtarbeit. (Arbeitszeit ist von 2 Uhr morgens bis 10 Uhr vormittags).  Die "steuerliche Nachtarbeit" ist zwischen 19 und 7 Uhr. 

Muss ich nun den Nachtzuschlag bis 5 Uhr oder bis 7 Uhr rechnen?  

Ich bin mir überhaupt nicht sicher, aber ich würde den Nachtzuschlag von 2 bis 7 Uhr (also für 5 Stunden) rechnen und könnte dann die erhöhten steuerfreien 540,-- anwenden.

Danke für alle Antworten
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Nachrichten in diesem Thema
Nachtarbeitszulage - von Eva Maria - 12.12.2019, 22:26
RE: Nachtarbeitszulage - von Wilhelm Kurzböck - 13.12.2019, 18:29
RE: Nachtarbeitszulage - von Eva Maria - 13.12.2019, 19:59

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