02.12.2025, 16:14
Normalerweise braucht man ja bei einem wesentlich beteiligtem Gesellschafter Geschäftsführer ja für die Privatnutzung von einem E Auto keinen Sachbezug anrechnen oder auch keinen Privatanteil ausscheiden.
Gilt das auch für einen Gesellschafter einer OG? Oder ist dieser als Einzelunternehmer zu betrachten?
Danke für Eure Hilfe.
Schöne Grüße
Sandra
Gilt das auch für einen Gesellschafter einer OG? Oder ist dieser als Einzelunternehmer zu betrachten?
Danke für Eure Hilfe.
Schöne Grüße
Sandra

