03.12.2025, 12:51
Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,
wir haben folgende Anfrage eines Klienten (SWÖ-KV) erhalten:
Eine schwangere DN möchte durch einen Karenzwechsel mit ihrem Partner die 24 Monate an gesetzlich möglicher Elternkarenz ausschöpfen. Während der 2 Monate, die ihr Partner in Karenz zu gehen plant, möchte die DN gerne eine "unbezahlte Freistellung" in Anspruch nehmen (bei der Arbeiterkammer wurde ihr gesagt, dass das eine Möglichkeit sei). Der DG würde nun gerne wissen, was ihn das kostet.
Ich denke generell, dass das leider nicht so einfach ist, wie sich die Betroffenen das vorstellen bzw der Gesetzgeber das wohl auch nicht unbedingt so vorgesehen hat.
Unter "unbezahlter Freistellung" ist vermutlich eine Abwicklung als unbezahlter Urlaub gemeint. Bei diesem ist man ja aber nur bis zur Dauer von höchstens einem Naturalmonat pflichtversichert. Bei länger dauernden unbezahlten Urlauben (2 Monate in diesem Fall), müsste direkt vor Beginn des unbezahlten Urlaubs abgemeldet werden, wenn ich das richtig sehe. Dies wäre sicher schädlich, was den 24-monatigen Karenzanspruch angeht?
Sehen Sie irgendeine Möglichkeit, das gewünschte Ziel zu erreichen, also dass 24 Monate gesetzliche Karenz ermöglicht werden und die DN in den 2 Monaten, die ihr Partner Karenz in Anspruch nimmt, quasi nicht arbeiten gehen muss?
Beste Grüße,
Ilke
wir haben folgende Anfrage eines Klienten (SWÖ-KV) erhalten:
Eine schwangere DN möchte durch einen Karenzwechsel mit ihrem Partner die 24 Monate an gesetzlich möglicher Elternkarenz ausschöpfen. Während der 2 Monate, die ihr Partner in Karenz zu gehen plant, möchte die DN gerne eine "unbezahlte Freistellung" in Anspruch nehmen (bei der Arbeiterkammer wurde ihr gesagt, dass das eine Möglichkeit sei). Der DG würde nun gerne wissen, was ihn das kostet.
Ich denke generell, dass das leider nicht so einfach ist, wie sich die Betroffenen das vorstellen bzw der Gesetzgeber das wohl auch nicht unbedingt so vorgesehen hat.
Unter "unbezahlter Freistellung" ist vermutlich eine Abwicklung als unbezahlter Urlaub gemeint. Bei diesem ist man ja aber nur bis zur Dauer von höchstens einem Naturalmonat pflichtversichert. Bei länger dauernden unbezahlten Urlauben (2 Monate in diesem Fall), müsste direkt vor Beginn des unbezahlten Urlaubs abgemeldet werden, wenn ich das richtig sehe. Dies wäre sicher schädlich, was den 24-monatigen Karenzanspruch angeht?
Sehen Sie irgendeine Möglichkeit, das gewünschte Ziel zu erreichen, also dass 24 Monate gesetzliche Karenz ermöglicht werden und die DN in den 2 Monaten, die ihr Partner Karenz in Anspruch nimmt, quasi nicht arbeiten gehen muss?
Beste Grüße,
Ilke

