22.01.2020, 09:40
Wenn die Nutzung durch den Sportler betrieblich veranlasst ist, halte ich den Abzug der Treibstoffkosten für zulässig. Man müsste vorab allerdings auch prüfen, inwieweit die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges steuerpflichtig ist. Und dann sollte noch ein Günstigkeitsvergleich mit der Sportlerpauschalierung angestellt werden.
Viele Grüße
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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