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		<title><![CDATA[Fachforum für Rechnungswesen - Personalverrechnung, Arbeitsrecht]]></title>
		<link>https://org.boeb.at/forum/</link>
		<description><![CDATA[Fachforum für Rechnungswesen - https://org.boeb.at/forum]]></description>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2026 17:01:31 +0000</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Kündigung/Rücknahme Wiedereinstellungszusage]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10554</link>
			<pubDate>Wed, 15 Apr 2026 12:50:24 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1135">Pfeiffer</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10554</guid>
			<description><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
ein Gastwirt hat einem DN Mitte April eine Wiedereinstellungszusage per 16.6. bestätigt.<br />
<br />
Nach Übergabe dieser Wiedereinstellungszusage ist der DN gegenüber dem Arbeitgeber ausfällig geworden bzw. hat ein unangebrachtes Verhalten an den Tag gelegt, sodass der Arbeitgeber von dieser Wiedereinstellungszusage zurücktreten möchte.<br />
<br />
Der Arbeitgeber ist an eine Wiedereinstellungszusage gem. Rechtsprechung gebunden.<br />
<br />
Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen (in diesem Fall sind es 6 Wochen) die Wiedereinstellungszusage widerrufen bzw. das Dienstverhältnis vor neuerlichem Beginn kündigen kann?<br />
<br />
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, aus diesem "Dilemma" herauszukommen?<br />
<br />
Herzlichen Dank für Rückmeldungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
ein Gastwirt hat einem DN Mitte April eine Wiedereinstellungszusage per 16.6. bestätigt.<br />
<br />
Nach Übergabe dieser Wiedereinstellungszusage ist der DN gegenüber dem Arbeitgeber ausfällig geworden bzw. hat ein unangebrachtes Verhalten an den Tag gelegt, sodass der Arbeitgeber von dieser Wiedereinstellungszusage zurücktreten möchte.<br />
<br />
Der Arbeitgeber ist an eine Wiedereinstellungszusage gem. Rechtsprechung gebunden.<br />
<br />
Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen (in diesem Fall sind es 6 Wochen) die Wiedereinstellungszusage widerrufen bzw. das Dienstverhältnis vor neuerlichem Beginn kündigen kann?<br />
<br />
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, aus diesem "Dilemma" herauszukommen?<br />
<br />
Herzlichen Dank für Rückmeldungen.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Berufsjäger in Tirol]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10533</link>
			<pubDate>Mon, 13 Apr 2026 14:15:36 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=773">Barbara Kolednik</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10533</guid>
			<description><![CDATA[ein Deutscher Dienstgeber hat eine Jagdpacht in Ö. lt Dienstgeber hat er keine feste örtliche Anlage oder Einrichtung daher keine Betriebsstätte in Ö ?<br />
er beschäftigt einen Berufsjäger in Österreich dieser DN wohnt in Ö:<br />
DN normal bei ÖGK anmelden<br />
Die Lohnsteuer wird nicht abgezogen<br />
Ich melde ein L 17 DN muss dann selber die ESt zahlen<br />
oder ich berechne freiwillig bereits die Lohnsteuer, aber der DG hat keine Steuernummer in Ö<br />
Keine DB DZ KommSt Pflicht da keine Betriebsstätte in Österreich<br />
wie gehört es richtig?<br />
ich habe bereits bei der Wirtschaftskammer nachgefragt und auch beim Finanzamt, aber keiner kann mir sagen wie es richtig gemacht wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[ein Deutscher Dienstgeber hat eine Jagdpacht in Ö. lt Dienstgeber hat er keine feste örtliche Anlage oder Einrichtung daher keine Betriebsstätte in Ö ?<br />
er beschäftigt einen Berufsjäger in Österreich dieser DN wohnt in Ö:<br />
DN normal bei ÖGK anmelden<br />
Die Lohnsteuer wird nicht abgezogen<br />
Ich melde ein L 17 DN muss dann selber die ESt zahlen<br />
oder ich berechne freiwillig bereits die Lohnsteuer, aber der DG hat keine Steuernummer in Ö<br />
Keine DB DZ KommSt Pflicht da keine Betriebsstätte in Österreich<br />
wie gehört es richtig?<br />
ich habe bereits bei der Wirtschaftskammer nachgefragt und auch beim Finanzamt, aber keiner kann mir sagen wie es richtig gemacht wird.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Formular bei Pendlerpauschale für Gränzgänger Slowakei-Österreich]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10500</link>
			<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 16:12:33 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1164">PELA</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10500</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe ein Problem bei folgendem Fall: Ein Slowake wohnt in der Slowakei und ist in Österreich unselbständig tätig, fährt jeden Tag nach Hause und bezahlt Lst in Ö. Er hat das Recht auf eine PP, aber beim "normalen" PP Rechner ist die Eingabe der "ausländischen" Adresse nicht möglich. Muss ich nun das Formular L33 verwenden und die Fahrten etc selbst errechnen, um die PP im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen? Danke für Eure Info!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe ein Problem bei folgendem Fall: Ein Slowake wohnt in der Slowakei und ist in Österreich unselbständig tätig, fährt jeden Tag nach Hause und bezahlt Lst in Ö. Er hat das Recht auf eine PP, aber beim "normalen" PP Rechner ist die Eingabe der "ausländischen" Adresse nicht möglich. Muss ich nun das Formular L33 verwenden und die Fahrten etc selbst errechnen, um die PP im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen? Danke für Eure Info!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Arbeitszeiterfassung Baugewerbe]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10476</link>
			<pubDate>Thu, 02 Apr 2026 11:21:06 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=39936">stephhfst</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10476</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
folgender Sachverhalt: <br />
Ein Bauunternehmer (Einzelunternehmer) hat seinen Sohn als Baggerfahrer (BUAK-pflichtig) beschäftigt; die Lohnverrechnung habe ich erst vor Kurzem übernommen.<br />
<br />
Der vorherige Steuerberater hat nie darauf geachtet, ob die Arbeitszeit auch richtig erfasst wird, sondern immer nur die geleisteten Stunden abgerechnet. Es ist nun so, dass immer geschaut wird, dass innerhalb eines Monats die Soll-Arbeitszeit passt. Wird mehr gearbeitet, werden diese Stunden als Zeitausgleich berücksichtigt und mit dem Faktor 1,5 aufgewertet. Also eigentlich wird als Durchrechnungszeitraum 1 Monat gesehen; Vereinbarung hierzu gibt es keine.<br />
<br />
Ist das rechtens? Könnte es arbeitsrechtliche Probleme geben? Ist bei den ZA-Stunden etwas zu berücksichtigen? Müssen diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht bzw ausbezahlt werden? Oder wird dies alles nicht so genau beachtet, weil es sich um ein Familienmitglied handelt? <br />
<br />
Arbeitsrechtlich bin ich leider (noch) nicht so gut aufgestellt, daher bitte ich um kurze Rückmeldung, worauf ich achten muss. <br />
Die Arbeitszeiterfassung für März habe ich angehängt. <br />
<br />
Evtl könnte mir auch jemand ein Seminar zu diesem Thema empfehlen.<br />
<br />
Danke im Voraus.<br />
<br />
Liebe Grüße<br />
Stephanie<br /><!-- start: postbit_attachments_attachment -->
<br /><!-- start: attachment_icon -->
<img src="https://org.boeb.at/forum/images/attachtypes/xls.png" title="Microsoft Excel 2007 Document" border="0" alt=".xlsx" />
<!-- end: attachment_icon -->&nbsp;&nbsp;<a href="attachment.php?aid=309" target="_blank" title="">Arbeitszeiterfassung 032026.xlsx</a> (Größe: 15,71 KB / Downloads: 2)
<!-- end: postbit_attachments_attachment -->]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
folgender Sachverhalt: <br />
Ein Bauunternehmer (Einzelunternehmer) hat seinen Sohn als Baggerfahrer (BUAK-pflichtig) beschäftigt; die Lohnverrechnung habe ich erst vor Kurzem übernommen.<br />
<br />
Der vorherige Steuerberater hat nie darauf geachtet, ob die Arbeitszeit auch richtig erfasst wird, sondern immer nur die geleisteten Stunden abgerechnet. Es ist nun so, dass immer geschaut wird, dass innerhalb eines Monats die Soll-Arbeitszeit passt. Wird mehr gearbeitet, werden diese Stunden als Zeitausgleich berücksichtigt und mit dem Faktor 1,5 aufgewertet. Also eigentlich wird als Durchrechnungszeitraum 1 Monat gesehen; Vereinbarung hierzu gibt es keine.<br />
<br />
Ist das rechtens? Könnte es arbeitsrechtliche Probleme geben? Ist bei den ZA-Stunden etwas zu berücksichtigen? Müssen diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht bzw ausbezahlt werden? Oder wird dies alles nicht so genau beachtet, weil es sich um ein Familienmitglied handelt? <br />
<br />
Arbeitsrechtlich bin ich leider (noch) nicht so gut aufgestellt, daher bitte ich um kurze Rückmeldung, worauf ich achten muss. <br />
Die Arbeitszeiterfassung für März habe ich angehängt. <br />
<br />
Evtl könnte mir auch jemand ein Seminar zu diesem Thema empfehlen.<br />
<br />
Danke im Voraus.<br />
<br />
Liebe Grüße<br />
Stephanie<br /><!-- start: postbit_attachments_attachment -->
<br /><!-- start: attachment_icon -->
<img src="https://org.boeb.at/forum/images/attachtypes/xls.png" title="Microsoft Excel 2007 Document" border="0" alt=".xlsx" />
<!-- end: attachment_icon -->&nbsp;&nbsp;<a href="attachment.php?aid=309" target="_blank" title="">Arbeitszeiterfassung 032026.xlsx</a> (Größe: 15,71 KB / Downloads: 2)
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Einstufung Tätowierer]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10461</link>
			<pubDate>Wed, 01 Apr 2026 05:57:44 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=567">Verena</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10461</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich stehe vor der Frage, ob Tätowierer im DV als Arbeiter oder Angestellte einzustufen sind.<br />
<br />
Die Tätigkeit ist das komplette Spektrum von der Beratung der Kunden über den Entwurf des Tattoos, das Tätowieren sowie die Nachbetreuung der Kunden.<br />
<br />
LG Verena]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich stehe vor der Frage, ob Tätowierer im DV als Arbeiter oder Angestellte einzustufen sind.<br />
<br />
Die Tätigkeit ist das komplette Spektrum von der Beratung der Kunden über den Entwurf des Tattoos, das Tätowieren sowie die Nachbetreuung der Kunden.<br />
<br />
LG Verena]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Arbeitslosengeld + Zuverdienst]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10428</link>
			<pubDate>Sat, 28 Mar 2026 08:30:39 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=647">AnVR</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10428</guid>
			<description><![CDATA[Hallo!<br />
<br />
Ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld + Zuverdienst (AMS konnte mir keine genaue Auskunft dazu geben  <img src="https://org.boeb.at/forum/images/smilies/huh.png" alt="Huh" title="Huh" class="smilie smilie_17" />)<br />
<br />
Zum Sachverhalt:<br />
<br />
Eine Vollzeitbeschäftigte Dienstnehmerin ist seit nunmehr 10 Jahren nebenberuflich (Kleinunternehmer) tätig und verliert nun ihren Job. Sie ist zum Bezug des Arbeitslosengeldes weiterhin berechtigt und darf auch ihren nebenberuflichen Betrieb weiterführen, solange sie nur geringfügig dazu verdient (aus ihrer betrieblichen Tätigkeit). <br />
<br />
Diese Zuverdienstgrenze wird wie berechnet? Das AMS hat gemeint, sie muss ihre Einnahmen monatlich vorlegen?<br />
Sind es nun ihre Einnahmen (Umsätze) oder sind es ihre Einkünfte (Umsätze abzüglich ihrer Betriebsausgaben - also Gewinn) oder weiß jemand, wie genau das funktioniert?<br />
<br />
Besten Dank im Voraus!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo!<br />
<br />
Ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld + Zuverdienst (AMS konnte mir keine genaue Auskunft dazu geben  <img src="https://org.boeb.at/forum/images/smilies/huh.png" alt="Huh" title="Huh" class="smilie smilie_17" />)<br />
<br />
Zum Sachverhalt:<br />
<br />
Eine Vollzeitbeschäftigte Dienstnehmerin ist seit nunmehr 10 Jahren nebenberuflich (Kleinunternehmer) tätig und verliert nun ihren Job. Sie ist zum Bezug des Arbeitslosengeldes weiterhin berechtigt und darf auch ihren nebenberuflichen Betrieb weiterführen, solange sie nur geringfügig dazu verdient (aus ihrer betrieblichen Tätigkeit). <br />
<br />
Diese Zuverdienstgrenze wird wie berechnet? Das AMS hat gemeint, sie muss ihre Einnahmen monatlich vorlegen?<br />
Sind es nun ihre Einnahmen (Umsätze) oder sind es ihre Einkünfte (Umsätze abzüglich ihrer Betriebsausgaben - also Gewinn) oder weiß jemand, wie genau das funktioniert?<br />
<br />
Besten Dank im Voraus!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Neuer WIKU-Live-Webinarlehrgang "ABC der Lohnverrechnung und des Arbeitsrechts" (Start am 13.04.2026)]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10386</link>
			<pubDate>Tue, 24 Mar 2026 12:04:24 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=9">Wilhelm Kurzböck</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10386</guid>
			<description><![CDATA[Nähere Infos dazu finden Sie im nachstehend verlinkten und frei zugänglichen Beitrag hier:<br />
<br />
<a href="https://www.wikutraining.at/blog/1335" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.wikutraining.at/blog/1335</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Nähere Infos dazu finden Sie im nachstehend verlinkten und frei zugänglichen Beitrag hier:<br />
<br />
<a href="https://www.wikutraining.at/blog/1335" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.wikutraining.at/blog/1335</a>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Gehaltsumwandlungen]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10365</link>
			<pubDate>Mon, 23 Mar 2026 13:29:32 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=52679">MAJ</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10365</guid>
			<description><![CDATA[Ein Klient ermöglicht seinen Mitarbeitern die Gehaltsumwandlung im Zusammenhang mit Jobbikes und Jobauto. Nun möchte er den Mitarbeitern auch für e-Gym Jahresabbos eine Gehaltsumwandlung ermöglichen. Ist dies möglich? Gibt es Grenzen für den Zweck der Gehaltsumwandlung. Der Mindest-KV wird nicht unterschritten. Vielen Dank für eine Rückmeldung! MAJ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ein Klient ermöglicht seinen Mitarbeitern die Gehaltsumwandlung im Zusammenhang mit Jobbikes und Jobauto. Nun möchte er den Mitarbeitern auch für e-Gym Jahresabbos eine Gehaltsumwandlung ermöglichen. Ist dies möglich? Gibt es Grenzen für den Zweck der Gehaltsumwandlung. Der Mindest-KV wird nicht unterschritten. Vielen Dank für eine Rückmeldung! MAJ]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Einvernehmliche Lösung Karenzende mit "Abschiedszahlung"]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10314</link>
			<pubDate>Tue, 17 Mar 2026 08:07:58 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1440">Ilke</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10314</guid>
			<description><![CDATA[Lieber Herr Kurzböck,<br />
<br />
ein Dienstgeber und eine Dienstnehmerin in Mutterschaftskarenz haben sich darauf geeinigt, das bestehende Dienstverhältnis zum Ablauf der Karenz einvernehmlich zu lösen. Die DN bekommt noch eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt und soll, sozusagen als Bonus, dass sie nicht zurückkommt und nicht regulär gekündigt werden muss, noch zwei Bruttomonatsgehälter ausbezahlt bekommen. Dies ist also kein Gehalt in dem Sinne, denn sie nimmt die Arbeit nicht wieder auf, wird nur für die Dauer der Urlaubsersatzleistung an- und abgemeldet und soll mit der Endabrechnung diesen vereinbarten Betrag iHv 2 Bruttomonatsgehältern erhalten. Die DN dürfte sich bereits bei diversen Stellen beraten haben lassen und ist einverstanden.<br />
<br />
Folgende Fragen hätte ich dazu:<br />
<br />
1. Ist diese Vorgehensweise aus Ihrer Sicht so in Ordnung?<br />
2. Wie würden Sie diese zusätzliche Zahlung bezeichnen und abrechnen?<br />
<br />
Vielen Dank und liebe Grüße,<br />
Ilke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Lieber Herr Kurzböck,<br />
<br />
ein Dienstgeber und eine Dienstnehmerin in Mutterschaftskarenz haben sich darauf geeinigt, das bestehende Dienstverhältnis zum Ablauf der Karenz einvernehmlich zu lösen. Die DN bekommt noch eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt und soll, sozusagen als Bonus, dass sie nicht zurückkommt und nicht regulär gekündigt werden muss, noch zwei Bruttomonatsgehälter ausbezahlt bekommen. Dies ist also kein Gehalt in dem Sinne, denn sie nimmt die Arbeit nicht wieder auf, wird nur für die Dauer der Urlaubsersatzleistung an- und abgemeldet und soll mit der Endabrechnung diesen vereinbarten Betrag iHv 2 Bruttomonatsgehältern erhalten. Die DN dürfte sich bereits bei diversen Stellen beraten haben lassen und ist einverstanden.<br />
<br />
Folgende Fragen hätte ich dazu:<br />
<br />
1. Ist diese Vorgehensweise aus Ihrer Sicht so in Ordnung?<br />
2. Wie würden Sie diese zusätzliche Zahlung bezeichnen und abrechnen?<br />
<br />
Vielen Dank und liebe Grüße,<br />
Ilke]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Angemessene Preise für BH und PV]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10287</link>
			<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 07:14:59 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=52664">Amalia Molnar</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10287</guid>
			<description><![CDATA[Hallo!<br />
ich bin seit kurzem öffentlich bestellte Buchhalterin und Personalverrechnerin und stehe gerade am Anfang meiner Selbstständigkeit.<br />
<br />
Gibt es hier vielleicht jemanden mit Erfahrung in diesem Bereich, der mir dabei helfen könnte, angemessene <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Preise</span> festzulegen, sowohl für Buchhaltung aus auch für LV?<br />
<br />
Ich wäre sehr dankbar für Tipps, Erfahrungen oder Empfehlungen.<br />
Vielen Dank im Voraus!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo!<br />
ich bin seit kurzem öffentlich bestellte Buchhalterin und Personalverrechnerin und stehe gerade am Anfang meiner Selbstständigkeit.<br />
<br />
Gibt es hier vielleicht jemanden mit Erfahrung in diesem Bereich, der mir dabei helfen könnte, angemessene <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Preise</span> festzulegen, sowohl für Buchhaltung aus auch für LV?<br />
<br />
Ich wäre sehr dankbar für Tipps, Erfahrungen oder Empfehlungen.<br />
Vielen Dank im Voraus!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Freie DN mit Kalendermonaten ohne Honorarnote – Vorgangsweise der ÖGK]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10242</link>
			<pubDate>Tue, 10 Mar 2026 10:36:26 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1010">CGV1</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10242</guid>
			<description><![CDATA[Liebe K&amp;K !<br />
<br />
Gibt es (auch) anderweitig Erfahrungen mit einer „harten Gangart“ der ÖGK hinsichtlich Säumniszuschlägen in Bezug auf beitragsfreie Monate bei freien Dienstnehmer:innen ?<br />
<br />
In der Praxis lassen sich freie Dienstnehmer:innen oft lange Zeit mit Legung von Honorarnoten, denen man in der Lohnverrechnung „nachlaufen muss“. Zwischenzeitig meldet man dann „mBGM null“ und korrigiert schlussendlich die Beitragsgrundlage, wenn man doch noch einer Honorarnote „habhaft“ geworden ist.<br />
<br />
Manchmal erfährt man bei der mühsamen Recherche aber auch, dass es in einem Kalendermonat gar nichts zu verrechnen gibt. Eine diesbezügliche „Leermeldung“ hat man aber nie bekommen, zumal freie Dienstnehmer:innen üblicherweise zivilrechtlich auch nicht zu so einer Mitteilung verpflichtet sind – das müsste man mit „knallharten Verträgen“ extra vereinbaren und hätte auch Schwierigkeiten, Verstöße gegen so eine Vertragspflicht passend zu sanktionieren (wo nichts ist …).<br />
<br />
In einem solchen Fall würde es eben bei der „mBGM null“ bleiben – nur fehlt m.E. ein Weg, dies der ÖGK mitzuteilen und diesen vorübergehenden „Zustand“ zu verfestigen.<br />
<br />
Die ÖGK verlangt in dem Fall eine rückwirkende Ab- und Wieder-Anmeldung, hat aber auf Rückfrage keine wirklich tragfähige Rechtsgrundlage für diese Vorgangsweise genannt. Aus § 11 Abs 1 ASVG ergibt sich m.E. keine zwingende Abmeldeverpflichtung – zumindest nicht aus dessen Wortlaut und allein aus dieser Bestimmung, denn der Anspruch auf Entgelt endet ja nicht, das freie Dienstverhältnis läuft unverändert weiter ... Im Hintergrund diese „Pause“ kann beispielsweise ein längerer Krankenstand oder ein längerer Urlaub des/der freien DN:in stecken. Von einem Kalendermonat steht in § 11 ASVG jedenfalls nichts.<br />
<br />
Wenn man dann dennoch der Anleitung der ÖGK folgt und rückwirkend ab- und gleich wieder anmeldet, bekommt man allerdings (zumindest neuerdings) „postwendend“ einen Säumniszuschlag zurück und die ÖGK ist auch nicht bereit, diesen zurückzunehmen.<br />
In der zeitlichen Abfolge ist m.E. unmöglich, die 7tägige Frist für die Abmeldung einzuhalten. Und im Zuge der rückwirkenden Anmeldung für das Folgemonat (prophylaktisch – da weiß man üblicherweise noch nicht, ob nicht auch noch ein zweites Monat ohne Honorar folgt) liegt auch dabei der Meldezeitpunkt nach dem "neuen" Beginndatum.<br />
<br />
Gibt es Erfahrungswerte bzw. Tipps, wie man Bürokratie und „Bestrafung“ entgehen kann ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe K&amp;K !<br />
<br />
Gibt es (auch) anderweitig Erfahrungen mit einer „harten Gangart“ der ÖGK hinsichtlich Säumniszuschlägen in Bezug auf beitragsfreie Monate bei freien Dienstnehmer:innen ?<br />
<br />
In der Praxis lassen sich freie Dienstnehmer:innen oft lange Zeit mit Legung von Honorarnoten, denen man in der Lohnverrechnung „nachlaufen muss“. Zwischenzeitig meldet man dann „mBGM null“ und korrigiert schlussendlich die Beitragsgrundlage, wenn man doch noch einer Honorarnote „habhaft“ geworden ist.<br />
<br />
Manchmal erfährt man bei der mühsamen Recherche aber auch, dass es in einem Kalendermonat gar nichts zu verrechnen gibt. Eine diesbezügliche „Leermeldung“ hat man aber nie bekommen, zumal freie Dienstnehmer:innen üblicherweise zivilrechtlich auch nicht zu so einer Mitteilung verpflichtet sind – das müsste man mit „knallharten Verträgen“ extra vereinbaren und hätte auch Schwierigkeiten, Verstöße gegen so eine Vertragspflicht passend zu sanktionieren (wo nichts ist …).<br />
<br />
In einem solchen Fall würde es eben bei der „mBGM null“ bleiben – nur fehlt m.E. ein Weg, dies der ÖGK mitzuteilen und diesen vorübergehenden „Zustand“ zu verfestigen.<br />
<br />
Die ÖGK verlangt in dem Fall eine rückwirkende Ab- und Wieder-Anmeldung, hat aber auf Rückfrage keine wirklich tragfähige Rechtsgrundlage für diese Vorgangsweise genannt. Aus § 11 Abs 1 ASVG ergibt sich m.E. keine zwingende Abmeldeverpflichtung – zumindest nicht aus dessen Wortlaut und allein aus dieser Bestimmung, denn der Anspruch auf Entgelt endet ja nicht, das freie Dienstverhältnis läuft unverändert weiter ... Im Hintergrund diese „Pause“ kann beispielsweise ein längerer Krankenstand oder ein längerer Urlaub des/der freien DN:in stecken. Von einem Kalendermonat steht in § 11 ASVG jedenfalls nichts.<br />
<br />
Wenn man dann dennoch der Anleitung der ÖGK folgt und rückwirkend ab- und gleich wieder anmeldet, bekommt man allerdings (zumindest neuerdings) „postwendend“ einen Säumniszuschlag zurück und die ÖGK ist auch nicht bereit, diesen zurückzunehmen.<br />
In der zeitlichen Abfolge ist m.E. unmöglich, die 7tägige Frist für die Abmeldung einzuhalten. Und im Zuge der rückwirkenden Anmeldung für das Folgemonat (prophylaktisch – da weiß man üblicherweise noch nicht, ob nicht auch noch ein zweites Monat ohne Honorar folgt) liegt auch dabei der Meldezeitpunkt nach dem "neuen" Beginndatum.<br />
<br />
Gibt es Erfahrungswerte bzw. Tipps, wie man Bürokratie und „Bestrafung“ entgehen kann ?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Fehlgeldentschädigung Betriebsübung bei Wechsel von ANG auf ARB?]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10221</link>
			<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 13:58:02 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=24684">schnubbel</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10221</guid>
			<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Kurzböck, <br />
<br />
KV Hotel- und Gastgewerbe:  <a href="https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertrag-hotel-und-gastgewerbe-2024" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe, Angestellte / Arbeiter/innen, gültig ab 1.11.2024 - WKO</a>. <br />
Dienstnehmer war bisher als Angestellter beschäftigt und hat die Fehlgeldentschädigung erhalten. Nun ändert sich die Tätigkeit und er übt Arbeitertätigkeiten aus. Darf demnach die Fehlgeldentschädigung entfernt werden oder darf - ohne ausdrücklichen Widerrufsvorbehalt - diese nicht entfernt werden, da aufgrund von Betriebsübung ein Anspruch darauf erworben wurde? <br />
<br />
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ein schönes Wochenende!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Sehr geehrter Herr Kurzböck, <br />
<br />
KV Hotel- und Gastgewerbe:  <a href="https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertrag-hotel-und-gastgewerbe-2024" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe, Angestellte / Arbeiter/innen, gültig ab 1.11.2024 - WKO</a>. <br />
Dienstnehmer war bisher als Angestellter beschäftigt und hat die Fehlgeldentschädigung erhalten. Nun ändert sich die Tätigkeit und er übt Arbeitertätigkeiten aus. Darf demnach die Fehlgeldentschädigung entfernt werden oder darf - ohne ausdrücklichen Widerrufsvorbehalt - diese nicht entfernt werden, da aufgrund von Betriebsübung ein Anspruch darauf erworben wurde? <br />
<br />
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ein schönes Wochenende!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Abfertigung alt und bezahlte BV Beiträge]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10182</link>
			<pubDate>Sat, 28 Feb 2026 10:51:36 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1236">MathiasS</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10182</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Forenteilnehmer,<br />
<br />
ich habe mit Jahresanfang eine Buchhaltung und Personalverrechnung übernommen. Bei der Einrichtung der Personalverrechnung bin ich auf folgendes Problem gestossen: Es gibt eine Dienstnehmerin, die ist seit 1994 im Unternehmen. Sie ist also ein Abfertigung alt Fall. Von 2009 bis 2011 war sie in Mutterschutz und Karenz. Bei ihrer Rückkehr aus der Karenz im Jahr 2011 hat man sie mit BV Pflicht angemeldet und seither BV Beiträge abgeführt und gleichzeitig auch weiter die Abfertigungsrückstellung (12 Monatsentgelte) dotiert.<br />
<br />
Ist es möglich, die fehlerhafte Anmeldung zur BV rückwirkend mit 2011 noch richtig zu stellen und die bezahlten BV Beiträge zurückzubekommen? Oder gilt auch da die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren? Falls eine Korrektur für so viele Jahre möglich ist, läuft das über die ÖGK oder direkt über die BV Kassa und was passiert mit den zwischenzeitlich erzielten Erträgen der BV Kassa?<br />
<br />
So etwas hatte ich noch nie und bin daher etwas ratlos und dankbar für Anregungen.<br />
<br />
Schönes Wochenende!<br />
MathiasS]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Forenteilnehmer,<br />
<br />
ich habe mit Jahresanfang eine Buchhaltung und Personalverrechnung übernommen. Bei der Einrichtung der Personalverrechnung bin ich auf folgendes Problem gestossen: Es gibt eine Dienstnehmerin, die ist seit 1994 im Unternehmen. Sie ist also ein Abfertigung alt Fall. Von 2009 bis 2011 war sie in Mutterschutz und Karenz. Bei ihrer Rückkehr aus der Karenz im Jahr 2011 hat man sie mit BV Pflicht angemeldet und seither BV Beiträge abgeführt und gleichzeitig auch weiter die Abfertigungsrückstellung (12 Monatsentgelte) dotiert.<br />
<br />
Ist es möglich, die fehlerhafte Anmeldung zur BV rückwirkend mit 2011 noch richtig zu stellen und die bezahlten BV Beiträge zurückzubekommen? Oder gilt auch da die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren? Falls eine Korrektur für so viele Jahre möglich ist, läuft das über die ÖGK oder direkt über die BV Kassa und was passiert mit den zwischenzeitlich erzielten Erträgen der BV Kassa?<br />
<br />
So etwas hatte ich noch nie und bin daher etwas ratlos und dankbar für Anregungen.<br />
<br />
Schönes Wochenende!<br />
MathiasS]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[All-in-Verträge und steuerfreie Überstundenzuschläge]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10170</link>
			<pubDate>Tue, 24 Feb 2026 13:52:17 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=52896">ELM_LAT</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10170</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Forumsnutzer,<br />
<br />
reicht Eurer Meinung nach für ein Herausschälen von steuerfreien Überstundenzuschlägen bei All-in-Vereinbarungen folgende Vereinbarung:<br />
<br />
... dies entspricht einem Bruttogehalt bei Vollzeit von...... als kollektivvertragliches Grundgehalt zuzüglich einer überkollektivvertraglichen Überzahlung in der Höhe von.... monatlich<br />
<br />
<br />
Besten Dank im Voraus!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Forumsnutzer,<br />
<br />
reicht Eurer Meinung nach für ein Herausschälen von steuerfreien Überstundenzuschlägen bei All-in-Vereinbarungen folgende Vereinbarung:<br />
<br />
... dies entspricht einem Bruttogehalt bei Vollzeit von...... als kollektivvertragliches Grundgehalt zuzüglich einer überkollektivvertraglichen Überzahlung in der Höhe von.... monatlich<br />
<br />
<br />
Besten Dank im Voraus!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Abrechnung einer 63-jährigen DN, die parallel schon Alterspension bezieht]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10161</link>
			<pubDate>Mon, 23 Feb 2026 10:25:46 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1440">Ilke</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10161</guid>
			<description><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.<br />
<br />
Wir rechnen erstmalig eine Dienstnehmerin ab (63 J.), die parallel bereits eine Alterspension bezieht.<br />
<br />
Laut meiner Recherche müsste die Abrechnung wie folgt aussehen:<br />
<br />
-Anwendung der Abschläge A09 (Entfall UV) und A10 (Entfall AV und IE)<br />
-kein DB und DZ aufgrund des Alters<br />
-keine Halbierung der Pensionsbeiträge möglich, da bereits Pension bezogen wird<br />
<br />
Gibt es noch etwas zu beachten bzw eventuell weitere mögliche "Vergünstigungen"?<br />
<br />
Vielen Dank und liebe Grüße,<br />
Ilke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.<br />
<br />
Wir rechnen erstmalig eine Dienstnehmerin ab (63 J.), die parallel bereits eine Alterspension bezieht.<br />
<br />
Laut meiner Recherche müsste die Abrechnung wie folgt aussehen:<br />
<br />
-Anwendung der Abschläge A09 (Entfall UV) und A10 (Entfall AV und IE)<br />
-kein DB und DZ aufgrund des Alters<br />
-keine Halbierung der Pensionsbeiträge möglich, da bereits Pension bezogen wird<br />
<br />
Gibt es noch etwas zu beachten bzw eventuell weitere mögliche "Vergünstigungen"?<br />
<br />
Vielen Dank und liebe Grüße,<br />
Ilke]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
</rss>