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		<title><![CDATA[Fachforum für Rechnungswesen - Personalverrechnung, Arbeitsrecht]]></title>
		<link>https://org.boeb.at/forum/</link>
		<description><![CDATA[Fachforum für Rechnungswesen - https://org.boeb.at/forum]]></description>
		<pubDate>Sat, 12 Sep 2026 03:26:08 +0000</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Rufbereitschaft während Väterkarenz]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=11315</link>
			<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 11:00:12 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=546">Anita</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=11315</guid>
			<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Kurzböck,<br />
darf ein Dienstnehmer auf seinen Wunsch hin, während seiner Väterkarenz auf Basis von Rufbereitschaft beschäftigt werden?<br />
Er würde wie folgt entlohnt werden:<br />
-<span style="font-size: 1pt;" class="mycode_size"><span style="font-family: Times New Roman;" class="mycode_font">          </span></span>Er bekommt einen bestimmten Satz für die Rufbereitschaft. (Der Kollektivvertrag regelt hier nichts.)<br />
-<span style="font-size: 1pt;" class="mycode_size"><span style="font-family: Times New Roman;" class="mycode_font">          </span></span>Er bekommt für jeden tatsächlichen Einsatz bezahlt.<br />
Herzliche Grüße!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Sehr geehrter Herr Kurzböck,<br />
darf ein Dienstnehmer auf seinen Wunsch hin, während seiner Väterkarenz auf Basis von Rufbereitschaft beschäftigt werden?<br />
Er würde wie folgt entlohnt werden:<br />
-<span style="font-size: 1pt;" class="mycode_size"><span style="font-family: Times New Roman;" class="mycode_font">          </span></span>Er bekommt einen bestimmten Satz für die Rufbereitschaft. (Der Kollektivvertrag regelt hier nichts.)<br />
-<span style="font-size: 1pt;" class="mycode_size"><span style="font-family: Times New Roman;" class="mycode_font">          </span></span>Er bekommt für jeden tatsächlichen Einsatz bezahlt.<br />
Herzliche Grüße!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Gleitzeitrahmen bei 4-Tage-Woche]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=11300</link>
			<pubDate>Tue, 08 Sep 2026 08:12:08 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1440">Ilke</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=11300</guid>
			<description><![CDATA[Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,<br />
<br />
ein Klient von uns beschäftigt erstmalig eine Dienstnehmerin zu folgenden Rahmenbedingungen:<br />
<br />
-KV: Information und Consulting<br />
-Arbeitszeit: 20 Wochenstunden, gleichmäßig verteilt auf Montag bis <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Donnerstag</span><br />
-Gleitzeit soll vereinbart werden<br />
<br />
Ist es zulässig, den Gleitzeitrahmen auf Montag bis <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Freitag</span> festzulegen oder würden Sie davon abraten?<br />
<br />
Danke und liebe Grüße,<br />
Ilke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,<br />
<br />
ein Klient von uns beschäftigt erstmalig eine Dienstnehmerin zu folgenden Rahmenbedingungen:<br />
<br />
-KV: Information und Consulting<br />
-Arbeitszeit: 20 Wochenstunden, gleichmäßig verteilt auf Montag bis <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Donnerstag</span><br />
-Gleitzeit soll vereinbart werden<br />
<br />
Ist es zulässig, den Gleitzeitrahmen auf Montag bis <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Freitag</span> festzulegen oder würden Sie davon abraten?<br />
<br />
Danke und liebe Grüße,<br />
Ilke]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Sachbezug KFZ und gleichzeitig Eigenverbrauchsbesteuererung]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=11162</link>
			<pubDate>Mon, 17 Aug 2026 13:48:07 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1204">Margit H.</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=11162</guid>
			<description><![CDATA[Ein Unternehmer hat sein Auto betrieblich genutzt und rechnet dafür 20% Eigenverbrauch. Seine Frau arbeitet im Betrieb und fährt mit diesem PKW, jetzt wird dafür im Zuge einer Prüfung ein Sachbezug bei der Gattin angesetzt. Muss der Unternehmer zusätzlich auch noch den Eigenverbrauch rechnen - er ist der Meinung das es sich dann doppelt auswirkt. Was sind eure Meinungen? Vielen Dank!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ein Unternehmer hat sein Auto betrieblich genutzt und rechnet dafür 20% Eigenverbrauch. Seine Frau arbeitet im Betrieb und fährt mit diesem PKW, jetzt wird dafür im Zuge einer Prüfung ein Sachbezug bei der Gattin angesetzt. Muss der Unternehmer zusätzlich auch noch den Eigenverbrauch rechnen - er ist der Meinung das es sich dann doppelt auswirkt. Was sind eure Meinungen? Vielen Dank!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Familienbeihilfe für Kinder die in Bosnien leben]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=11087</link>
			<pubDate>Mon, 10 Aug 2026 11:21:06 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1204">Margit H.</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=11087</guid>
			<description><![CDATA[Der Vater arbeitet und lebt in Österreich, beide Kinder und seine Frau (nicht erwerbstätig) leben in Bosnien und es wird dort keine Familienbeihilfe bezogen. Ist es überhaupt möglich für Kinder die nicht in der EU leben Familienbeihilfe oder Ausgleichszahlung/Differenzzahlung zu erhalten? Dann kann auch der Fabo Plus nicht angewendet werden? Vielleicht weiß jemand mehr  ;-) Danke und viele Grüße, Margit]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Vater arbeitet und lebt in Österreich, beide Kinder und seine Frau (nicht erwerbstätig) leben in Bosnien und es wird dort keine Familienbeihilfe bezogen. Ist es überhaupt möglich für Kinder die nicht in der EU leben Familienbeihilfe oder Ausgleichszahlung/Differenzzahlung zu erhalten? Dann kann auch der Fabo Plus nicht angewendet werden? Vielleicht weiß jemand mehr  ;-) Danke und viele Grüße, Margit]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[6. Urlaubswoche]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10964</link>
			<pubDate>Mon, 20 Jul 2026 15:30:37 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1204">Margit H.</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10964</guid>
			<description><![CDATA[Bitte eine Frage: Ein Tischler arbeitet mit Unterbrechungen seit 2003 beim selben Unternehmen. Die Unterbrechungen waren 4 x Karenz (alle Kinder vor 2019 geboren) und ein paarmal AMS-Bezug, jedoch nicht länger als 3-4 Monate.<br />
<br />
Stimmt es, dass die AMS Zeit nur 3 Monate dauern darf, da sonst der Anspruch verfällt? <br />
<br />
Wäre 14.02. - 14.05. Arbeitslosengeldbezug über diesen 3 Monaten?<br />
<br />
Für die Karenzzeit werden maximal 10 Monate pro Kind zum Anspruch gezählt? <br />
<br />
Danke und viele Grüße!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bitte eine Frage: Ein Tischler arbeitet mit Unterbrechungen seit 2003 beim selben Unternehmen. Die Unterbrechungen waren 4 x Karenz (alle Kinder vor 2019 geboren) und ein paarmal AMS-Bezug, jedoch nicht länger als 3-4 Monate.<br />
<br />
Stimmt es, dass die AMS Zeit nur 3 Monate dauern darf, da sonst der Anspruch verfällt? <br />
<br />
Wäre 14.02. - 14.05. Arbeitslosengeldbezug über diesen 3 Monaten?<br />
<br />
Für die Karenzzeit werden maximal 10 Monate pro Kind zum Anspruch gezählt? <br />
<br />
Danke und viele Grüße!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Berufspraktikum]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10883</link>
			<pubDate>Fri, 19 Jun 2026 11:45:28 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=309">Manuela</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10883</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Forums-Teilnehmer*innen,<br />
<br />
meine Klientin (Physiotherapeutin) möchte einer Studentin des Studienganges Physiotherapie am IMC Krems ein Berufspraktikum in ihrer Praxis ermöglichen.<br />
Laut Vereinbarung zum Berufspraktikum (Vorlage des IMC Krems) kann ein Entgelt vereinbart werden, muss aber nicht (Wortlaut aus der Vereinbarung: "Die Praktikantin erhält kein Entgelt. Aus diesem unentgeltlichen Praktikum erwachsen keine dienstrechtlichen Rechte oder Pflichten.)<br />
<br />
Ist es korrekt, dass im Falle der Unentgeltlichkeit KEINE Anmeldung bei der ÖGK erfolgt.<br />
Sollte jedoch ein Entgelt vereinbart werden, dann ist auch eine Anmeldung bei der ÖGK erforderlich.<br />
<br />
Sehe ich das richtig?<br />
<br />
lG, Manuela]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Forums-Teilnehmer*innen,<br />
<br />
meine Klientin (Physiotherapeutin) möchte einer Studentin des Studienganges Physiotherapie am IMC Krems ein Berufspraktikum in ihrer Praxis ermöglichen.<br />
Laut Vereinbarung zum Berufspraktikum (Vorlage des IMC Krems) kann ein Entgelt vereinbart werden, muss aber nicht (Wortlaut aus der Vereinbarung: "Die Praktikantin erhält kein Entgelt. Aus diesem unentgeltlichen Praktikum erwachsen keine dienstrechtlichen Rechte oder Pflichten.)<br />
<br />
Ist es korrekt, dass im Falle der Unentgeltlichkeit KEINE Anmeldung bei der ÖGK erfolgt.<br />
Sollte jedoch ein Entgelt vereinbart werden, dann ist auch eine Anmeldung bei der ÖGK erforderlich.<br />
<br />
Sehe ich das richtig?<br />
<br />
lG, Manuela]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[NÖ Gemeindebedienstetengesetz 2025]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10862</link>
			<pubDate>Tue, 16 Jun 2026 11:34:32 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=34">Reinhold Auer</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10862</guid>
			<description><![CDATA[§ 72 gebührt monatlich ein Kinderzuschuss für Kinder für welche  Familienbeihilfe bezogen wird. Die Höhe ist unabhängig der Beschäftigung (egal wieviele Stunden). Meines Erachtens steht dieser jedenfalls zu wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es behauptet jemand, er steht nur auf Antrag zu. Aber das würde ich so nicht raus lesen aus dem Gesetz - dann würde ja stehen - auf Antrag. In § 63 steht, der Monatsbezug gesteht aus dem Monatsentgelt und allfälligen Zulagen. Wenn es nur auf Antrag wäre, könnte man theoretisch auch verzichten. Es geht um einen Fall wo eine Dienstnehmerin geringfügig beschäftigt ist und wenn nach dem Anspruchsprinzip aber der Kinderzuschuss zusteht, dann käme sie über die Grenze und wäre vollversichert. Hat jemand Erfahrung damit?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[§ 72 gebührt monatlich ein Kinderzuschuss für Kinder für welche  Familienbeihilfe bezogen wird. Die Höhe ist unabhängig der Beschäftigung (egal wieviele Stunden). Meines Erachtens steht dieser jedenfalls zu wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es behauptet jemand, er steht nur auf Antrag zu. Aber das würde ich so nicht raus lesen aus dem Gesetz - dann würde ja stehen - auf Antrag. In § 63 steht, der Monatsbezug gesteht aus dem Monatsentgelt und allfälligen Zulagen. Wenn es nur auf Antrag wäre, könnte man theoretisch auch verzichten. Es geht um einen Fall wo eine Dienstnehmerin geringfügig beschäftigt ist und wenn nach dem Anspruchsprinzip aber der Kinderzuschuss zusteht, dann käme sie über die Grenze und wäre vollversichert. Hat jemand Erfahrung damit?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Probezeit]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10786</link>
			<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 08:05:36 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=309">Manuela</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10786</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Forums-Teilnehmer,<br />
<br />
als Probezeit wurde 1 Monat vereinbart.<br />
Beginn DV 4.5., dann endet die Probezeit mit heutigem Tag, also am 3.6. Oder?<br />
Vorab herzlichen Dank für die Klarstellung.<br />
lG, Manuela]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Forums-Teilnehmer,<br />
<br />
als Probezeit wurde 1 Monat vereinbart.<br />
Beginn DV 4.5., dann endet die Probezeit mit heutigem Tag, also am 3.6. Oder?<br />
Vorab herzlichen Dank für die Klarstellung.<br />
lG, Manuela]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Nicht einbringliche Überzahlungen an Mitarbeiter]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10783</link>
			<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 07:45:34 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=567">Verena</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10783</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe momentan bei zwei Kunden das Problem, dass Forderungen an ausgetretene Mitarbeiter offen stehen. Beide versuchen diese nach wie vor einzutreiben.<br />
Für mich stellt sich aber die Frage, was passiert wenn trotz Inkassounternehmen und gerichtlicher Betreibung die Beträge offen bleiben.<br />
In einem Fall wurden die Sonderzahlungen nach Erhalt aufgrund eines unberechtigten vorzeitigen Austritts (Arbeiter Gastronomie) rückverrechnet und es kam zu einem negativen Auszahlungsbetrag im Austrittsmonat.<br />
Beim zweiten Fall war es eine irrtümliche Doppelzahlung des Dienstgebers, die aber nach der Feststellung sofort kommuniziert wurde.<br />
<br />
Fallen bei der erfolglosen Eintreibung neuerliche Lohnnebenkosten an? <br />
Wie wäre das in der Lohnverrechnung zu erfassen, da es Austritte aus den Vorjahren betrifft?<br />
<br />
LG Verena]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe momentan bei zwei Kunden das Problem, dass Forderungen an ausgetretene Mitarbeiter offen stehen. Beide versuchen diese nach wie vor einzutreiben.<br />
Für mich stellt sich aber die Frage, was passiert wenn trotz Inkassounternehmen und gerichtlicher Betreibung die Beträge offen bleiben.<br />
In einem Fall wurden die Sonderzahlungen nach Erhalt aufgrund eines unberechtigten vorzeitigen Austritts (Arbeiter Gastronomie) rückverrechnet und es kam zu einem negativen Auszahlungsbetrag im Austrittsmonat.<br />
Beim zweiten Fall war es eine irrtümliche Doppelzahlung des Dienstgebers, die aber nach der Feststellung sofort kommuniziert wurde.<br />
<br />
Fallen bei der erfolglosen Eintreibung neuerliche Lohnnebenkosten an? <br />
Wie wäre das in der Lohnverrechnung zu erfassen, da es Austritte aus den Vorjahren betrifft?<br />
<br />
LG Verena]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Überstunden/Mehrarbeit Holzbaugewerbe]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10762</link>
			<pubDate>Mon, 01 Jun 2026 07:47:51 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=411">wito75</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10762</guid>
			<description><![CDATA[Betrifft Kollektivvertrag Holzbaugewerbe in Österreich.<br />
Wöchentliche Normalarbeitszeit pro Woche sind hier 39 Stunden.<br />
Diese werden hier wie im Dienstvertrag vereinbart auf eine kurze (35 Stunden) und eine lange Woche (43 Stunden) erbracht, mit folgender Tagesaufteilung:<br />
Kurze Woche:<br />
Montag bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag 8 Stunden. <br />
Lange Woche: <br />
Montag bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag und Freitag jeweils 8 Stunden.<br />
Im letzten Monat wurde jedoch wie folgt gearbeitet.<br />
1. Woche ist eine lange Woche: Montag bis Freitag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 2 Stunden).<br />
2. Woche ist eine kurze Woche: Monat bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag 8 Stunden gearbeitet (+/- 0 Stunden).<br />
3. Woche ist eine kurze Woche: Montag bis Donnerstag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 1 Stunde).<br />
4. Woche ist eine lange Woche: Montag bis Freitag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 2 Stunden).<br />
Was sind hier Mehrarbeit und was Überstunden? Ist hier jede Woche eine 1 Stunde Mehrarbeit und der Rest Überstunden oder ist hier immer gleich jede zusätzlich geleistete Stunden eine Überstunde?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Betrifft Kollektivvertrag Holzbaugewerbe in Österreich.<br />
Wöchentliche Normalarbeitszeit pro Woche sind hier 39 Stunden.<br />
Diese werden hier wie im Dienstvertrag vereinbart auf eine kurze (35 Stunden) und eine lange Woche (43 Stunden) erbracht, mit folgender Tagesaufteilung:<br />
Kurze Woche:<br />
Montag bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag 8 Stunden. <br />
Lange Woche: <br />
Montag bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag und Freitag jeweils 8 Stunden.<br />
Im letzten Monat wurde jedoch wie folgt gearbeitet.<br />
1. Woche ist eine lange Woche: Montag bis Freitag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 2 Stunden).<br />
2. Woche ist eine kurze Woche: Monat bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag 8 Stunden gearbeitet (+/- 0 Stunden).<br />
3. Woche ist eine kurze Woche: Montag bis Donnerstag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 1 Stunde).<br />
4. Woche ist eine lange Woche: Montag bis Freitag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 2 Stunden).<br />
Was sind hier Mehrarbeit und was Überstunden? Ist hier jede Woche eine 1 Stunde Mehrarbeit und der Rest Überstunden oder ist hier immer gleich jede zusätzlich geleistete Stunden eine Überstunde?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Entgeltfortzahlung nach Ende DV]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10654</link>
			<pubDate>Wed, 13 May 2026 11:39:22 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=592">chr2</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10654</guid>
			<description><![CDATA[Sehr geehrter Hr. Kurzböck!<br />
<br />
Entgeltfortzahlung im Krankenstand ja oder nein?<br />
<br />
KV Zimmereigewerbe Stmk<br />
Dn war vom 27.11.2023 bis 23.12.2025 angemeldet (Winterpause)<br />
<br />
Im Oktober 2025 hat er dem DG mitgeteilt, dass er wahrscheinlich im Jänner sein Knie operieren lassen muss und ein längerer Krankenstand wird.<br />
<br />
Es war aber kein Grund für die Auflösung des DV, sondern die Winterpause. Dann wurde die OP verschoben und der DN hat dem Dienstgeber gebeten, ob er im Februar nicht  für leichte Arbeiten kommen kann. DG hat ihn dann  mit 2.2.2026 angemeldet und beendet wurde das DV einvernehmlich mit 20.2.2026, da er nicht arbeiten konnte.<br />
Jetzt kam ein Schreiben der Arbeiterkammer, dass der DG zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand vom 23.2.2026 bis 28.4.2026  verpflichtet ist.§2 in Verindung mit §5 EFZG<br />
<br />
Lt. ÖGK ist der Krankenstand für diesen Zeitraum ok und es wurde auch ein Krankengeld bezahlt.<br />
<br />
Muss der DG das Entgeltfortzahlung bezahlen, da der DG wusste, dass der DN sich einer Operation unterziehen wird ?<br />
<br />
Die Krankmeldung war nach Beendigung des DV. Und dass er im Krankenstand war, wurde erst durch das Schreiben der AK bekannt.<br />
<br />
Mit allen Mitarbeitern wurde eine einvernehmliche Lösung per 23.12.2025 gemacht. Die anderen Mitarbeiter starteten wider am 12.1.2026.<br />
<br />
Vielen Dank im Voraus.<br />
<br />
mfg<br />
Christa Pail]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Sehr geehrter Hr. Kurzböck!<br />
<br />
Entgeltfortzahlung im Krankenstand ja oder nein?<br />
<br />
KV Zimmereigewerbe Stmk<br />
Dn war vom 27.11.2023 bis 23.12.2025 angemeldet (Winterpause)<br />
<br />
Im Oktober 2025 hat er dem DG mitgeteilt, dass er wahrscheinlich im Jänner sein Knie operieren lassen muss und ein längerer Krankenstand wird.<br />
<br />
Es war aber kein Grund für die Auflösung des DV, sondern die Winterpause. Dann wurde die OP verschoben und der DN hat dem Dienstgeber gebeten, ob er im Februar nicht  für leichte Arbeiten kommen kann. DG hat ihn dann  mit 2.2.2026 angemeldet und beendet wurde das DV einvernehmlich mit 20.2.2026, da er nicht arbeiten konnte.<br />
Jetzt kam ein Schreiben der Arbeiterkammer, dass der DG zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand vom 23.2.2026 bis 28.4.2026  verpflichtet ist.§2 in Verindung mit §5 EFZG<br />
<br />
Lt. ÖGK ist der Krankenstand für diesen Zeitraum ok und es wurde auch ein Krankengeld bezahlt.<br />
<br />
Muss der DG das Entgeltfortzahlung bezahlen, da der DG wusste, dass der DN sich einer Operation unterziehen wird ?<br />
<br />
Die Krankmeldung war nach Beendigung des DV. Und dass er im Krankenstand war, wurde erst durch das Schreiben der AK bekannt.<br />
<br />
Mit allen Mitarbeitern wurde eine einvernehmliche Lösung per 23.12.2025 gemacht. Die anderen Mitarbeiter starteten wider am 12.1.2026.<br />
<br />
Vielen Dank im Voraus.<br />
<br />
mfg<br />
Christa Pail]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Pflichtversicherung bei Urlaubsersatzleistung - geringfügige Beschäftigung]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10597</link>
			<pubDate>Mon, 04 May 2026 12:16:32 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1204">Margit H.</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10597</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Kollegen!<br />
<br />
Eigentlich hätte ich extra nachgelesen, dass es aufgrund von Urlaubsersatzleistung nicht zu einer Pflichtversicherung kommen kann... <br />
<br />
Bis 30.09. war der Dienstnehmer geringfügig beschäftigt mit anschließend 6 Tagen UEL. Ab 01.10. wurde eine neue geringfügige Beschäftigung begonnen mit Euro 550,--. Jetzt wurde für Oktober die Pflichtversicherung vorgeschrieben - gem. § 471f.<br />
<br />
Kann das sein? Danke für eure Antworten, Gruß Margit]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Kollegen!<br />
<br />
Eigentlich hätte ich extra nachgelesen, dass es aufgrund von Urlaubsersatzleistung nicht zu einer Pflichtversicherung kommen kann... <br />
<br />
Bis 30.09. war der Dienstnehmer geringfügig beschäftigt mit anschließend 6 Tagen UEL. Ab 01.10. wurde eine neue geringfügige Beschäftigung begonnen mit Euro 550,--. Jetzt wurde für Oktober die Pflichtversicherung vorgeschrieben - gem. § 471f.<br />
<br />
Kann das sein? Danke für eure Antworten, Gruß Margit]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Kündigung/Rücknahme Wiedereinstellungszusage]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10554</link>
			<pubDate>Wed, 15 Apr 2026 12:50:24 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1135">Pfeiffer</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10554</guid>
			<description><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
ein Gastwirt hat einem DN Mitte April eine Wiedereinstellungszusage per 16.6. bestätigt.<br />
<br />
Nach Übergabe dieser Wiedereinstellungszusage ist der DN gegenüber dem Arbeitgeber ausfällig geworden bzw. hat ein unangebrachtes Verhalten an den Tag gelegt, sodass der Arbeitgeber von dieser Wiedereinstellungszusage zurücktreten möchte.<br />
<br />
Der Arbeitgeber ist an eine Wiedereinstellungszusage gem. Rechtsprechung gebunden.<br />
<br />
Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen (in diesem Fall sind es 6 Wochen) die Wiedereinstellungszusage widerrufen bzw. das Dienstverhältnis vor neuerlichem Beginn kündigen kann?<br />
<br />
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, aus diesem "Dilemma" herauszukommen?<br />
<br />
Herzlichen Dank für Rückmeldungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
ein Gastwirt hat einem DN Mitte April eine Wiedereinstellungszusage per 16.6. bestätigt.<br />
<br />
Nach Übergabe dieser Wiedereinstellungszusage ist der DN gegenüber dem Arbeitgeber ausfällig geworden bzw. hat ein unangebrachtes Verhalten an den Tag gelegt, sodass der Arbeitgeber von dieser Wiedereinstellungszusage zurücktreten möchte.<br />
<br />
Der Arbeitgeber ist an eine Wiedereinstellungszusage gem. Rechtsprechung gebunden.<br />
<br />
Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen (in diesem Fall sind es 6 Wochen) die Wiedereinstellungszusage widerrufen bzw. das Dienstverhältnis vor neuerlichem Beginn kündigen kann?<br />
<br />
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, aus diesem "Dilemma" herauszukommen?<br />
<br />
Herzlichen Dank für Rückmeldungen.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Berufsjäger in Tirol]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10533</link>
			<pubDate>Mon, 13 Apr 2026 14:15:36 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=773">Barbara Kolednik</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10533</guid>
			<description><![CDATA[ein Deutscher Dienstgeber hat eine Jagdpacht in Ö. lt Dienstgeber hat er keine feste örtliche Anlage oder Einrichtung daher keine Betriebsstätte in Ö ?<br />
er beschäftigt einen Berufsjäger in Österreich dieser DN wohnt in Ö:<br />
DN normal bei ÖGK anmelden<br />
Die Lohnsteuer wird nicht abgezogen<br />
Ich melde ein L 17 DN muss dann selber die ESt zahlen<br />
oder ich berechne freiwillig bereits die Lohnsteuer, aber der DG hat keine Steuernummer in Ö<br />
Keine DB DZ KommSt Pflicht da keine Betriebsstätte in Österreich<br />
wie gehört es richtig?<br />
ich habe bereits bei der Wirtschaftskammer nachgefragt und auch beim Finanzamt, aber keiner kann mir sagen wie es richtig gemacht wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[ein Deutscher Dienstgeber hat eine Jagdpacht in Ö. lt Dienstgeber hat er keine feste örtliche Anlage oder Einrichtung daher keine Betriebsstätte in Ö ?<br />
er beschäftigt einen Berufsjäger in Österreich dieser DN wohnt in Ö:<br />
DN normal bei ÖGK anmelden<br />
Die Lohnsteuer wird nicht abgezogen<br />
Ich melde ein L 17 DN muss dann selber die ESt zahlen<br />
oder ich berechne freiwillig bereits die Lohnsteuer, aber der DG hat keine Steuernummer in Ö<br />
Keine DB DZ KommSt Pflicht da keine Betriebsstätte in Österreich<br />
wie gehört es richtig?<br />
ich habe bereits bei der Wirtschaftskammer nachgefragt und auch beim Finanzamt, aber keiner kann mir sagen wie es richtig gemacht wird.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Formular bei Pendlerpauschale für Gränzgänger Slowakei-Österreich]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10500</link>
			<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 16:12:33 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1164">PELA</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10500</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe ein Problem bei folgendem Fall: Ein Slowake wohnt in der Slowakei und ist in Österreich unselbständig tätig, fährt jeden Tag nach Hause und bezahlt Lst in Ö. Er hat das Recht auf eine PP, aber beim "normalen" PP Rechner ist die Eingabe der "ausländischen" Adresse nicht möglich. Muss ich nun das Formular L33 verwenden und die Fahrten etc selbst errechnen, um die PP im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen? Danke für Eure Info!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe ein Problem bei folgendem Fall: Ein Slowake wohnt in der Slowakei und ist in Österreich unselbständig tätig, fährt jeden Tag nach Hause und bezahlt Lst in Ö. Er hat das Recht auf eine PP, aber beim "normalen" PP Rechner ist die Eingabe der "ausländischen" Adresse nicht möglich. Muss ich nun das Formular L33 verwenden und die Fahrten etc selbst errechnen, um die PP im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen? Danke für Eure Info!]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
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