| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 82 Benutzer online » 0 Mitglieder » 78 Gäste Applebot, Bing, Google, Yandex
|
|
|
| Sonderzahlung (UZ und WR) |
|
Geschrieben von: BERNI - 25.11.2024, 08:21 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
|
 |
Guten Morgen,
ist es möglich die Sonderzahlungen (UZ und WR) als Teilauszahlung - alle 2 Monate - noch als Sonderzahlung abzurechnen:
meine Recherchen:
ÖGK: ... in größeren Abständen als den monatlichen Beitragszeitraum
EST/LST: ... es liegt im Wesen eines sonstigen Bezuges, dass er neben, also zusätzlich zu laufenden Bezug bezahlt wird. Dies muss aus äußerlichen Merkmalen (idF: UZ und WR)
ersichtlich sein ... und darf nicht laufend/monatlich anteilig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt werden...
mein Ansatz wäre, dass UZ und WR alle 2 Monate als Sonderzahlung (in SV und LST) abgerechnet werden kann - liege ich da richtig?
Danke Bernadette
|
|
|
| Ein guter Tag für die WIKU PV-Akademie! |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 24.11.2024, 20:23 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Der Lehrgang 2024 wurde an diesem Wochenende mit der Prüfung abgeschlossen. Alle angetretenen Kandidaten haben die Prüfung bestanden.
Dazu möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich gratulieren.
Was ist die WIKU-PV-Akademie?
Sie ist das Original (quasi: die Mutter) jeglicher PV-Akademien in Österreich. 2006 wurde sie von mir gegründet mit dem Ziel, in einem kompakten Lehrgang für jene Themen, eine Weiterbildung anzubieten, die in der gelebten LV-Praxis gefordert werden und in einem Ausbildungslehrgang für die Personalverrechnungsprüfung aus Zeitgründen nicht angeboten werden können.
Seither ist sie eine einzige Erfolgsstory geworden und hat das Berufsbild der Personalverrechnung erheblich aufgewertet.
In Bezug auf insgesamt 16 Module erhalten Sie jeweils ausführliche Arbeitsunterlagen sowie den Zugang zu den jeweils ausführlichen Vortragsvideos und auch die Folienhandzetteln und - je nach Modul - Prüfungsvorbereitungsfragen (im Schnitt 150 Fragen je Modul). Mit diesen Fragen bereitet man sich auf die Prüfung vor. Davor macht es Sinn, die Videos anzuhören und dabei auch die Unterlagen durchzuarbeiten.
Am Ende eines Modulzeitraumes gibt es ein einstündiges Webinar, in dem man Fragen stellen kann bzw. in dem ich einige dieser Fragen bzw. Antworten näher erläutere. Die Teilnahme an diesen Webinaren ist nicht Pflicht, aber die Teilnahme wird separat von uns am Ende des Lehrganges bestätigt (weil man ja häufig etwas "vorlegen" muss). Somit kann man sich im Idealfall schon einmal 16 Stunden "abholen", wenn man dabei ist. Diese Sitzungen werden aufgezeichnet und können bis zum Tag der Prüfung immer und immer wieder angesehen werden.
Zur Prüfung selber kommen insgesamt 400 Fragen (also knapp ein Fünftel jener Fragen, die Sie im Vorfeld zur Vorbereitung übermittelt bekommen haben). Es kommen keine Zusatzfragen, es gibt keine Überraschungen.
Während der Dauer des Lehrganges kann man über das E-BFI-Moodle, zu dem man sich registrieren sollte, auch fachliche Fragen an mich richten. Dies geschieht über ein dort eingerichtetes Fachforum, das auch anderen ermöglicht, am vermittelten Zusatzwissen teilzuhaben.
Zusätzlich erhalten Sie von uns 4 Bonusmodule (ausführliche Schulungsunterlagen und - wo vorhanden - auch die Schulungsvideos) im Wert knapp € 1.000,00 (wie gesagt: für Teilnehmer der WIKU-PV-Akademie sind die Bonusmodule kostenlos, sie sind auch nicht prüfungsrelevant).
Die WIKU PV-Akademie ist sehr wohl zeitintensiv (pro Modul sollte man insgesamt 10 bis 15 Stunden an Vorbereitungszeit insgesamt einplanen), man erhält eine Nachschlage- und Lernbibliothek samt Videos (alles zum Herunterladen und lokal abspeichern) und man wird zur Prüfung hingeführt und wirklich top vorbereitet uns muss nicht befürchten, dass es bei der Prüfung inhaltliche Überraschungen gibt. Es gibt auch nur eine schriftliche Prüfung (keine mündliche Prüfung).
Wer gerne möchte: der nächste Lehrgang startet am 17.01.2025 mit der Möglichkeit zur Prüfung am 28.11.2025
Ganz detaillierte Informationen dazu gibt es hier:
https://www.wikutraining.at/pv-akademie
Der übernächste Lehrgang startet schon am 10.10.2025 und dauert bis Anfang Mai 2026 mit der Möglichkeit zur schriftlichen Prüfung am 5.6.2026. Details über diesen Lehrgang folgen im Frühjahr 2025.
|
|
|
| Meldung ausländische Beschäftigte an AMS |
|
Geschrieben von: Irene - 22.11.2024, 10:42 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
|
 |
Liebe Forumsteilnehmer/innen!
Wir haben bisher ausländische Beschäftigte nicht ans AMS gemeldet, da wir der Meinung waren, dass das bei Vorliegen einer Arbeitsbewilligung (EU-Bürger, Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt EU, etc.) nicht erforderlich ist.
Wie streng wird diese Meldung gesehen?
Mit welchen Konsequenzen müssen wir rechnen, wenn wir mehrere Beschäftigte jetzt nachmelden, bzw. wie können wir allfällige Konsequenzen möglichst gering halten?
Danke im Vorhinein!
|
|
|
| innergemeinschaftliche Verbringung |
|
Geschrieben von: Manuela - 21.11.2024, 21:34 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
|
 |
Liebe Forums-Mitglieder,
ich hätte eine Frage zur innergemeinschaftlichen Verbringung.
Das österr. Unternehmen importiert Waren aus einem Drittstaat und verbringt diese nach Deutschland in das dort befindliche Lager.
In der deutschen UVA ist die ig Verbringung zu deklarieren. Das ist klar.
Muss die ig Verbringung in der Buchhaltung des österr. Unternehmen abgebildet sein?
Die deutsche UVA wird nicht über das BH-System des österr. Unternehmen erstellt.
Wenn die ig Verbringung in der BH abgebildet werden muss, wie wird diese verbucht?
Ich habe dazu nur folgendes gefunden:
1. Buchung als AR Debitor / Erlös
2. Buchung als ER Kreditor / Aufwand
Wie wird das in der Praxis tatsächlich gehandhabt?
Über Hilfestellung wäre ich dankbar.
lG, Manuela
|
|
|
| Mitarbeiterprämie 2024 / geringf DN |
|
Geschrieben von: Manuela - 21.11.2024, 12:50 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
|
 |
Liebe Forums-Mitglieder,
ich habe folgende Frage zur Mitarbeiterprämie 2024:
Der KV (Metaller-KV, Arbeiterinnen) sieht die Mitarbeiterprämie 2024 vor.
Es soll auch an eine geringfügige DN die Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden.
Diese DN erhält jedoch auch AMS-Bezüge (Notstandshilfe).
Lt. AMS kommt sie durch die Mitarbeiterprämie in die Vollversicherung und verliert damit den Anspruch auf die Notstandshilfe.
Stimmt diese Information?
Die Mitarbeiterprämie ist ja abgaben- und steuerfrei, warum sollte sie dadurch in die Vollversicherung wechseln?
lG, Manuela
|
|
|
|