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  Einkünfte während Kinderbetreuungsgeldzeitraumes aus Arbeitsleistung vor Kinderbetreuungsgeldzeitraum - schädlich oder Abgrenzung möglich?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.11.2021, 22:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

OGH 10 ObS 123/21t vom 13.09.2021

§ 8 Abs. 1 KBGG


1. Kommt es während des Kinderbetreuungsgeldbezuges zu Zahlungen für Arbeitsleistungen, die noch vor der Kinderbetreuungsgeldzeit erbracht wurden, so muss unterschieden werden:

2. Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gilt ausschließlich das Zuflussprinzip (keine Abgrenzung möglich).

3. Bei selbständiger Tätigkeit ist hingegen eine Abgrenzung möglich: hier sind nur jene Einkünfte maßgeblich, die aus einer während des Anspruchszeitraumes (ganzer Monat, für den Kinderbetreuungsgeld zusteht) ausgeübten Tätigkeit stammen.

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  Ausführliche Darstellung der neuen Covid-19-Schutzmaßnahmen sowie der neuen Einreisebestimmungen nach Deutschland
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.11.2021, 21:37 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ausführliche Darstellung der neuen Covid-19-Schutzmaßnahmen sowie der neuen Einreisebestimmungen nach Deutschland


https://news.wko.at/news/oberoesterreich...er133.html

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  kein PCR Test "unbezahlte Freistellung"
Geschrieben von: Fragenur - 15.11.2021, 12:40 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Mahlzeit allerseits!


Gibt es Informationen wie "unbezahlte Freistellungen" zum Handhaben sind (keine Impfung, kein PCR Test)?

Frage als LSWH...

Hätte noch keine Informationen für diesen Fall gefunden?


BG & Dank

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  Lockdown für Personen ohne (ausreichenden) Covid-19-Impfschutz ist seit 15.11.2021 Null Uhr rechtliche Realität
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.11.2021, 09:38 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Lockdown für Personen ohne (ausreichenden) Covid-19-Impfschutz ist seit 15.11.2021 Null Uhr rechtliche Realität


1. Eine (umfangreiche) Verordnung, die knapp eine Stunde vor dem Inkrafttreten der Öffentlichkeit im Bundesgesetzblatt präsentiert wird (5. Covid-19-SchuMaV, BGBl. II Nr. 465/2021, ausgegeben am 14. November 2021 kurz vor 23 Uhr):


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_465.html


2. Ein zuständiges Ministerium (Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz), das versucht, eine rechtliche Rechtfertigung für Maßnahmen zu finden, bei denen die Polizei einen Impfstatus kontrollieren darf (aber nach Ansicht deren Gewerkschaft nicht möchte und nun verkündet, dass man mit Fingerspitzengefühl kontrollieren wolle):
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr..._zur_5.pdf


sowie
https://www.derstandard.at/story/2000131...ersprochen
 
3. Maßnahmen, die im Wesentlichen darauf hinauslaufen, zu erklären, warum nun die EINEN im Wesentlichen dieselben Maßnahmen zu beachten hätten wie vor gut einem Jahr die gesamte Bevölkerung. Eine Übersicht darüber, wer was wann warum nun darf, finden Sie hier:

https://www.derstandard.at/story/2000131...t-fuer-wen
 
4. Zum Arbeiten (und Steuern zahlen) dürfen auch jene den Wohnbereich (noch) verlassen, die keinen ausreichenden Covid-19-Impfschutz haben. Es zählen hier nach wie vor die 3G-Regeln, also jene Regeln, die einem sagen, unter welchen konkreten Voraussetzungen, welche den Expertisen der "Fachleute" entspringen, man seinem Broterwerb nachgehen kann (§ 10 der Verordnung).


5. Diese Verordnung gilt mal vorläufig bis zum 24.11.2021. Der sogenannte HauptAUSSCHUSS hat dieser Maßnahme zugestimmt.


6. Der Gesundheitsminister hat aber bereits die nächste Novelle angekündigt, nämlich eine nächtliche Ausgangssperre für Personen mit ausreichendem Covid-19-Impfschutz.


7. Der Bundeskanzler (das ist der mit den "Zügeln") hat dem prompt widersprochen.


8. Es wird die Verordnung nun im Schnitt alle 2 Wochen mindestens zweimal adaptiert. Der Verfassungsgerichtshof benötigt für die Prüfung EINER Verordnung in einer bestimmten Fassung bis zu 6 Monate. Rechtsschutz und Rechtsstaat sind möglicherweise ganz massiv reformbedürftig.

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  WIKUS wöchentliches Lohn-Update - 14.11.2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.11.2021, 22:09 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKUS wöchentliches Lohn-Update - 14.11.2021

https://vimeo.com/645805282

Wer meine Arbeit mit einem Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell, meinem LV-Magazin, unterstützen möchte, findet hier die Infos dazu:

http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html

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  WIKU-Personal aktuell 2021, Nr. 18 - die Begleitvideos
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.11.2021, 21:22 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-Personal aktuell 2021, Nr. 18 - die Begleitvideos

Begleitvideo für Abo Classic-Abonnent*innen (frei zugänglich):

https://vimeo.com/645778265


Begleitvideo für Abo Premium-Abonnent*innen (Passwort erforderlich):

https://vimeo.com/645785359


Informationen zu Abo und Bestellung der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html

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  Ökosoziale Steuerreform 2022-2023 - die Entwürfe - ein Offenbarungseid schlechter Scherze
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.11.2021, 20:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Hier geht es zum sv-rechtlichen Teil:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml


Frei nach Motto "Dumm ist, wer Dummes tut", wird der KV-Dienstnehmeranteil mit Wirkung ab 1.7.2022 bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Details dazu bringe ich dann in der Ausgabe Nr. 19-2021 der WPA.


Hier geht es zum steuerrechtlichen Teil:

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern...htung.html



Eine "Beruhigungspille" soll wohl die Möglichkeit darstellen, dass man ab 2022 eine "Gewinnbeteiligung" (Erfolgsprämie, Bonus) bis zu € 3.000,00 steuerfrei zu Auszahlung bringt. Dabei muss im Jahr davor ein steuerlicher Gewinn erzielt worden sein und die Prämie muss allen Arbeitnehmer*innen oder "bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer*innen gewährt werden (es wird wieder die Diskussion aufbranden, ob Führungskräfte wohl eine eigene Gruppe darstellen dürfen), diese Erfolgsbeteiligung darf nicht anstelle einer bisherigen Entlohnung oder anstelle einer künftigen "üblichen" Erhöhung gewährt werden und ist ansonsten in allen Abgaben pflichtig. Man wird sehen, ob eine Kombination mit der Formel 7 möglich sein wird (ich denke nicht, dass da etwas dagegen spricht).



Dann wird ab 1.7.2022 und ab 1.7.2023 jeweils ein Steuertarif abgesenkt werden. Dies absurde, groteske und fast schon perverse Art unterjähriger Steuersatzabsenkung möchte man durchdrücken, indem man jeweils ab der Jahresmitte einen Mittelsteuersatz verwendet, den man dann im Aufrollwege rückwirkend berücksichtigt. Was ich für 2022 - wenn ich genügend "intus" habe - noch verstehe, so kann ich in Bezug auf das Jahr 2023 überhaupt nicht mehr verstehen, warum man Derartiges dann wieder rückwirkend im Aufrollwege wird berücksichtigen müssen. Möglicherweise liegt es daran, dass in der letzten Woche der 11.11. war, also der Faschingsbeginn.



Der Familienbonus PLUS wird - richtig - auch unterjährig angehoben und zwar ab 1.7.2022 (beide Fabo PLUS).


Beim Kindermehrbetrag tut sich für die Arbeitnehmerveranlagung betreffend das Jahr 2022 auch so manche Anpassung auf (dann, wenn man die Steuererklärung im Jahr 2023 durchführt).

Die "Wohnraumsanierung" kehrt in Bezug auf das Jahr 2022 wieder in die Steuererklärungen zurück. Saniert man das Wohnhaus auf "thermische Art und Weise" oder tauscht man die Heizung aus, dann gibt es - verteilt auf 5 Jahre und auf Basis eines äußerst kasuistisch aufgebauten Systems Steuergeld zurück. Man muss allerdings mit seinem Vorhaben in der Transparenzdatenbank aufscheinen, muss also eine Förderung in Anspruch nehmen (MUSS wohl gemerkt). Selber geltend machen geht nicht, der Staat hat ja kein Vertrauen mehr in seine Bürger*innen, daher "wird das von oben bzw. außen" gemacht.

Die Geringwertigkeitsgrenze klettert schon sehr bald (nämlich ab 2023) von € 800,00 auf sagenhafte € 1.000,00 (ev. wichtig für die Geltendmachung von Arbeitsmitteln als Werbungskosten.

Und hier kommt schon zusätzlich die erste Änderungsankündigung, weil man beim Homeoffice so manches stärker steuerlich fördern möchte als bisher. Ob dies für 2022 dann so gelten wird oder ab 2022 (für 2021), das kann man leider dem Artikel aus dem Qualitätsmedium nicht ganz entnehmen.

Arbeitsplatzpauschale - Homeoffice ab 2022 steuerlich leichter absetzbar | krone.at

Offen bleibt, ob es noch ein Abgabenänderungsgesetz geben wird, bei dem die quälenden Fragen geklärt werden, ob es nicht doch noch einen abgabenfreien Corona-Bonus geben wird oder eine Weiterführung des kurzarbeitsbedingt aufgewerteten Jahressechstels geben wird oder eine steuerliche Surrogatlösung für die nächsten verschi**** Weihnachtsgeschenke.

Wir werden es - frei nach dem Motte "Dumm ist, wer Dummes tut" - mit Sicherheit wieder am letzten Abdruck erfahren.

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  Lock-Down für Ungeimpfte ab 15.11.2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.11.2021, 20:18 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Lock-Down für Ungeimpfte ab 15.11.2021

https://news.wko.at/news/oesterreich/Bun...ember.html

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  Stelleninserat Raum Stadt Salzburg
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.11.2021, 17:40 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.palfinger.com/de/karriere/jo...d_k_876472

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  Stelleninserat aus dem Raum Linz
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.11.2021, 17:30 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

HAK – Absolvent / Assistenz Personalverrechnung m/w bei Kongregation d Barmherzigen Schwestern vom hl Kreuz - Kreuzschwestern | karriere.at

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