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| Bezahltes Sabbatical vor dem „Papamonat“ ist unschädlich für den Familienzeitbonus |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2021, 09:34 - Forum: News & wichtige Infos
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Bezahltes Sabbatical vor dem „Papamonat“ ist unschädlich für den Familienzeitbonus
OGH 10 ObS 99/20m vom 13. Oktober 2020
§ 2 Abs. 1 Z 5 FamZeitbG
Die Entscheidung des OGH:
Befand sich der Kindesvater im Beobachtungszeitraum (182 Kalendertage vor der Geburt des Kindes) in einem bezahlten Sabbatical (konkret fielen davon 21 Kalendertage in die Zeit vor der Geburt des Kindes), so handelt es sich dabei um keine schädliche Unterbrechung, sodass der Familienzeitbonus aus diesem Grund nicht verwehrt werden kann.
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| Freistellungszeiträume für Risikogruppen (§ 735 Abs. 3 ASVG und § 3a MSchG) wurden ve |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2021, 07:33 - Forum: News & wichtige Infos
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Freistellungszeiträume für Risikogruppen (§ 735 Abs. 3 ASVG und § 3a MSchG) wurden verlängert
Der Zeitraum für die sogenannte "Risikofreistellung" gemäß § 735 Abs. 3 ASVG wurde mit Verordnung (BGBl II Nr. 127, ausgegeben am 26. März 2021) verlängert und zwar bis 31. Mai 2021.
Jener "Risikofreistellungszeitraum", der für werdende Mütter mit Körperkontakttätigkeiten gemäß § 3a MSchG eingerichtet wurde, ist ebenfalls verlängert worden und zwar bis 30. Juni 2021 (BGBl II Nr. 44, ausgegeben am 24. März 2021).
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| Ausbildung selbständ. Buchhalter |
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Geschrieben von: bernadette - 27.03.2021, 23:16 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
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Hallo,
gibt es eigentlich Onlineausbildungen für Buchhalter, die man für die Ausbildung als selbständ. Buchhalter anrechnen kann? Hat das jemand von Euch gemacht?
LG Bernadette
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| Leitfaden für die Personalverrechnung in der Covid-19-Kurzarbeit wird aus Anlass der |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.03.2021, 16:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Leitfaden für die Personalverrechnung in der Covid-19-Kurzarbeit wird aus Anlass der Phase 4 NICHT überarbeitet
Nach heutiger Rücksprache mit der zuständigen Stelle im BMA kann gesagt werden, dass der "Leitfaden Personalverrechnung" für die Covid-19-Kurzarbeit aus Anlass der Phase 4 nicht aktualisiert wird.
Aus Sicht der Personalverrechnung wird es keine Änderungen im Vergleich zur Phase 3 geben, sieht man von der "Trinkgeldersatzoption" einmal ab. Zu letzter Thematik möchte ich in einer der nächsten beiden Ausgaben meines LV-Magazines WIKU-Personal aktuell noch ein Veranschaulichungsbeispiel geben.
Das Thema "Günstigkeitsvergleich in der SV", das ja per 1.4.2021 wieder relevant wird, wurde sowohl von mir im KUA-Leitfaden als auch in der letzten Ausgabe (Nr. 4-5/2021) der WIKU-Personal aktuell dargestellt.
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 12/2021 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.03.2021, 15:38 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 12/2021
Gewerbliche Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher, Papierverarbeiter Österreich - KV-Abschluss per 1.4.2021
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne um 1,50 %
- Erhöhung der IST-Stundenlöhne um 1,44 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,50 %
- Erhöhung des Nachtschichtzuschlages um 1,50%
Gewerbliche Forstunternehmen - KV-Abschluss per 1.3.2021
- Die Stundenlöhne in den Lohngruppen von 1 bis 5 werden um 1,45 Prozent erhöht.
- Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 1,45 Prozent.
- Das Lehrlingseinkommen wird ebenfalls um 1,45 Prozent erhöht.
- Ebenso wird die Lohnkategorie Forsttechniker/in um 1,45 Prozent erhöht.
- Die Motorsägenpauschalien für die Anschaffung und die Instandsetzung werden ebenfalls um 1,45 Prozent erhöht.
Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe KTN - KV-Abschluss per 1.5.2021
- Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 1,51 %
- Streichung der Lohngruppe 5 Anbau und Erntehelfer
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um durchschnittlich 1,51 %
- Erhöhung Mehrleistungspauschale um 1,70 %
- Erhöhung der Zulagen um 1,98 %
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| Mehrarbeit Teilzeitkraft KV Metallgewerbe |
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Geschrieben von: vmorgens - 26.03.2021, 14:34 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Eine Teilzeitkraft arbeitet 2x 8 Std/Woche. Wird 25% oder 50% Mehrarbeitszuschlag beim KV für Arbeiter im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe für die 9. Stunde verrechnet?
Ist eine Durchrechnung der Mehrarbeitsstunden innerhalb von 3 Monaten immer zuschlagsfrei? Auch für die 9. Stunde?
NAZ für Vollbeschäftigt 38,5 bzw max 8 Std/Tag.
Vielen Dank für die Antwort.
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| Steuerliche Homeoffice-Regelungen sowie Lohnkontenverordnung sind nun jeweils als Bun |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.03.2021, 09:17 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Steuerliche Homeoffice-Regelungen sowie Lohnkontenverordnung sind nun jeweils als Bundesgesetzblätter verlautbart
Das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – 2. COVID-19-StMG mit den steuerlichen Homeoffice-Regelungen wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/52/20210325
Mit dabei ist auch die Verlängerung der steuerlichen Begünstigungen in Bezug auf die Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro in Bezug auf Zeiten, an den man "Covid-19-bedingt" die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung nicht zurücklegen kann sowie die Verlängerung der Möglichkeit, für derartige Zeiträume auch die Begünstigungen nach § 68 EStG 1988 weiter in Anspruch zu nehmen. Verlängert wird nun bis zum 30. Juni 2021.
Auch die adaptierte Lohnkontenverordnung wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart mit dem Hinweis, dass die Zahl der Tage, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wurde sowie eine allfällige abgabenfreie Homeoffice-Pauschale ins Lohnkonto aufzunehmen sind.
Die Zahl der Homeoffice-Tage ist übrigens eine Gesamtsumme, die auch nicht unbedingt nach Kalendermonaten sortiert zwingend angegeben sein muss. Somit erübrigt sich auch die Frage nach der rückwirkenden Nacherfassung dieser Tage im Lohnprogramm. Also: Summe gesamt: ja, detailliert nach Kalendermonaten: nein (freiwillig möglich, aber nicht verpflichtend). Auf dem Jahreslohnzettel kann man ohnedies dann auch nur eine Gesamtsumme bekannt geben.
Die abgabenfreie Homeoffice-Pauschale wiederum wird sodann kalendermonateweise am Lohnkonto ausgeworfen sein müssen.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/122/20210325
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