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  Aushilfspersonal aus dem Telefonbuch
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 30.08.2019, 13:08 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.gewinn.com/recht-steuer/steu...lefonbuch/
[url=https://www.gewinn.com/recht-steuer/steuerrecht/artikel/aushilfspersonal-aus-dem-telefonbuch/][/url]

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  Alles zum neuen Inklusionsbonus für Betriebe, die Lehrlinge mit Behindertenpass einst
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 30.08.2019, 13:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Alles zum neuen Inklusionsbonus für Betriebe, die Lehrlinge mit Behindertenpass einstellen 

https://www.sozialministeriumservice.at/...rderungen/

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  Die voraussichtlichen SV-Werte für 2020
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 30.08.2019, 13:05 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: NÖDIS Nr. 10/30.8.2019

https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.838787

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  Steuerfallen im UStG - Neuerscheinung
Geschrieben von: GerhardKollmann - 29.08.2019, 18:47 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Liebe Buchhalterinnen und Buchhalter,
Ende Juli ist beim Fachbuchverlag Grundner www.fachbuch-verlag.at  mein neues Buch erschienen:

80 neue Steuerfallen im UStG

Es enthält wieder viele Praxisfälle mit verblüffenden Lösungen auf 288 Seiten und klärt über viele häufig verbreitete Irrtümer in der Umsatzsteuer auf.

Auszugsweise werden folgende USt-Themen behandelt:

Download von Apps (wer erbringt die Leistung?)
Rerse Charge auch im privaten Bereich
WC-Gutscheine und die Einlösung
Verkauf eines Kundenstocks (inkl. Arzt, Versicherungsvertreter)
Personalrabatte im Autohandel - wie weit darf man gehen?
Sonderpreis bei Beratungsleistung für alten Schulfreund
Kleinunternehmerbefreiung - Neu: Sollprinzip bei 30.000,- Grenze
Der uralte vergessene Regelbesteuerungsantrag und die möglichen Folgen bei Betriebsaufgabe
Missbräuchliche Verwendung einer UID und die meist falsche Praktikerlösung
Doppelte Steuerschuld wegen Registrierkassenbeleg?
Elektroautos und USt - Betriebskosten, Gebrauchtfahrzeuge, Verkauf
Vergessener Antrag auf Vorsteuerpauschalierung - noch sanierbar?
Jahresboni - USt-Korrektur schon lange vor der formellen "Gutschrift"

und 67 weitere spannende Fälle mit gut verständlicher Lösung.

Besuchen Sie auch meine Hompage   www.kolltax.at  mit vielen interessanten Links und Softwareangeboten

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  Amazon
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 29.08.2019, 14:18 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Schon wieder eine neue Varianten an Amazonrechnungen:

Der Versender tritt mit italienischer UID-Nummer auf. Bei der Überprüfung der UID-Nummer wird eindeutig eine italienische Firma (diese entspricht aber nicht der Firma auf der Rechnung) angezeigt und die UID-Nummer ist auch gültig.

Die Ware (Kleinbetrag EUR 16,47) kommt von einer chinesischen Firma, versendet mit DHL (Courier: Hong Kong DHL).

Buche ich die Rechnung als innergemeinschaftlicher Erwerb wegen der italienischen UID-Nummer oder als Erwerb aus dem Drittland (da die Ware ja meiner Meinung nach aus China kommt)?

Ich dachte, ich hätte alle Varianten von Amazonrechnungen durch, aber da ist anscheinend noch sehr viel Luft nach oben.

mfg
Walpurga Wendl

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  Der „WIKU-Lohnbudsmann“, Erklärvideos sowie erweiterte Supportkontingente
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.08.2019, 13:49 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

 

Der „WIKU-Lohnbudsmann“, Erklärvideos sowie erweiterte Supportkontingente: Ihr Upgrade der WIKU-Personal aktuell auf Abo PREMIUM:
 
Der Lohnverrechnungsalltag: man sucht verzweifelt nach Antworten auf ein LV-Problem. In meinen Coachings, den frei zugänglichen Foren und auch in den nicht frei zugänglichen Foren bearbeite ich Jahr für Jahr an die ca. 1000 Problemfälle.
 
Nun werden sie (anonymisiert) archiviert und als „WIKU-Lohnbudsmann“ im Rahmen eines dreimal jährlich erscheinenden fortlaufend ergänzten pdf-Dokument nach Sachgebieten gereiht und mit Stichwortverzeichnissen auffindbar zum unverzichtbaren Praxisnachschlagewerk. Die Antworten auf jene Fragen, die man in Lehrbüchern nur teilweise findet. Erhältlich als Upgrade zu Ihrem WIKU-Personal aktuell Abo zum Gesamtpreis von € 130,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) pro Jahr (umfasst auch die 22 Ausgaben aus dem „Abo classic“ der WIKU-Personal aktuell).
 
Zusätzlich erhalten Sie bei einem derartigen Premium-Abo mit jeder Ausgabe auch ein ca. 20 bis 30minütiges Erklärvideo in Bezug auf die Inhalte, Beiträge und Neuerungen, die in der jeweiligen Ausgabe der WIKU-Personal aktuell enthalten sind.
 
Also noch einmal zusammengefasst: Sie erhalten jährlich 22 Ausgaben der WIKU-Personal aktuell, zu jeder Ausgabe ein 20 bis 30 minütiges Erklärvideo in Bezug auf die Inhalte und Neuerungen sowie den dreimal jährlich den WIKU-Lohnbudsmann und verfügen ganz nebenbei über erweiterte Supportkontingente bei fachlichen Fragen. Und das alles zum Preis von € 130,00 (inklusive USt). Noch Fragen? Dann schreiben Sie mir unter wilhelm.kurzboeck@wikutraining.at.
 
Über Ihre Bestellung oder Ihren Upgrade-Auftrag von Abo classic auf Abo premium freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
 

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  GFVG und Sachbezug
Geschrieben von: Silvia - 29.08.2019, 11:47 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Hallo Forumsmitglieder,

bei einer GmbH ist ein GF zu 100% beteiligt. Das GF-Entgelt wird über die Lohnverrechnung wegen der Lohnabgaben "abgerechnet" und es wird ein Kfz-Sachbezug berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um einen Fiskal-Lkw der VSt Abzugsberechtigt ist.
Am "Lohnkonto" sehe ich nun folgendes:
GF-Entgelt € 4.075,00 (Nettobetrag)
Sachbezug € 324,24 (Bruttobetrag?)
USt GF € 815,00

In der lfd. Buchhaltung wird der Sachbezug einmal am Konto in der Kl.6 mit € 324,24 verbucht und in der Kl.4 mit € 270,20 und als USt € 54,04 berücksichtigt.

Nun hätte ich drei Fragen dazu:
1) ist es in Ordnung, dass in der Buha der GmbH keine VSt vom GF-Bezug berücksichtigt wird?
2) Wie wird das in der EARg des GF erfasst? € 4.075,00 + € 270,20 = € 4.345,20 ? Die USt dafür wird vom GF an das FA bezahlt?
3) Wird der Sachbezug am Lohnkonto mit dem "Bruttobetrag" richtig ausgewiesen oder sollte hier ebenfalls, wie die GFVG, der Nettobetrag stehen?

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  Nächtigungsrechnung über Airbnb
Geschrieben von: Anna_1160 - 28.08.2019, 13:32 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Hallo,
die GF hat leider ein Apartment über Airbnb gemietet, wir haben für die Vermittlung durch Airbnb eine korrekte Rechnung erhalten, zusätzlich dann vom deutschen Vermieter (ist anscheinend Unternehmer mit deutscher UiD) eine Rechnung mit 10% österr. Vorsteuer.
Bezahlt wurde schon über Kreditkarte.
Das Problem ist jetzt die Umsatzsteuer: Müssten wir in diesem Fall nicht die Ust einbehalten und an das FA Graz-Stadt überweisen, anstatt an den Vermieter?
hat hier jemand schon Erfahrung?
Danke!

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  KV IT Einstufung
Geschrieben von: Barbara - 28.08.2019, 11:20 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Ein HTL-Schüler ist im August 2018 im Rahmen eines Pflichtpraktikums von 30.7.-24.8.18 vollbeschäftigt(Einstufung AT/Berufseinsteiger Praktikant). Mit 1.9. 2018 tiritt er wieder ein und ist bis auf Weiteres geringfügig tätig(Einstufung: AT/Berufseinsteiger) .
Mit welchem Datum ist er in AT/Einstiegsstufe umzureihen: 1.8.2019 oder 1.9.2019?
Danke im Voraus für Eure Hilfestellung!

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  Pauschale Ermittlung der Lohnsteuer im Zuge einer GPLA
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.08.2019, 18:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Pauschale Ermittlung der Lohnsteuer im Zuge einer GPLA
 
VwGH R0 2017/13/0016 vom 12. Juni 2019
§ 86 Abs. 2 EStG 1988
 
So entschied der VwGH:
 

1.    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. VwGH 24.5.1993, 92/15/0037, mwN) ist auch bei einer Nachforderung gemäß § 86 Abs. 2 EStG 1988 grundsätzlich festzustellen, welche Arbeitnehmer welche unrichtig versteuerten Vorteile aus dem Dienstverhältnis bezogen haben.
2.    Lediglich bei der Berechnung der Lohnsteuer, die auf diese Vorteile entfällt, kann pauschal vorgegangen werden, indem anhand der Merkmale des § 86 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988 eine Durchschnittsbelastung ermittelt wird, die auf die Vorteile der "durch die Nachforderung erfassten Arbeitnehmer" entfällt.
3.    Auch im Falle der pauschalen Nachforderung muss aber grundsätzlich für den Arbeitgeber ermittelbar sein, was auf den einzelnen Arbeitnehmer entfällt.

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