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| Die neue Jahressechstelaufrollung ab 1.1.2020 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.10.2019, 14:05 - Forum: News & wichtige Infos
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Der Fragenkatalog ist auf mittlerweile 22 Fragen angeschwollen. 16 davon wurden von der Finanzverwaltung vorgestern abend dankenswerterweise beantwortet.
Der weitere Fahrplan:
1. Zu Beginn der kommenden Woche sendet ELDA das Frage-Antworten-Programm zusammen mit einer kleinen Präsentation und einem kleinen Schulungsvideo dazu an alle Teilnehmer/innen des ELDA-Softwareherstellermeetings vom Oktober 2019.
2. Sobald ich die übrigen Fragen beantwortet bekommen habe, werden Fragen und Antworten natürlich nachgereicht.
3. Leser/innen der WIKU-Personal-aktuell erhalten diesen kompletten Anleitungssatz (alle Fragen, alle Antworten) in der Ausgabe Nr. 18/2019. Premium-Abonnent/innen haben zudem Zugriff auf das ausführliche Schulungsvideo.
4. Alle Teilnehmer/innen in meinen "Neuerungen-Seminaren", sei es Indoor- oder über Seminarveranstalter, erhalten diese ausführliche Anleitung schon ab der kommenden Woche. Alle, die davor auf Schulung bei mir waren, erhalten die komplette Unterlage nachgereicht (als pdf).
5. Die Teilnehmer/innen der WIKU-PV-Akademie im aktuellen Lehrgang erhalten diese ausführliche Anleitung separat über das e-BFI-Moodle des BFI OÖ in den kommenden Wochen (samt Video). Die komplette Neuerungen-Schulung ist ja dann im Jänner 2020 ein Modul des Lehrgangs.
6. Die neue Jahressechstelaufrollung ist definitiv wieder eine Weiterentwicklung des Steuerrechts, ein weiterer fachlicher Meilenstein, also fachlich leider sehr herausfordernd, für die Personalverrechnung sowie die Softwarebetreuer/innen.
7. Ich bespreche diese Neuerung am 26.11.2019 (16 bis 18 Uhr) im Webinar "Abrechnungsfragen zu Sonderzahlungen/sonstigen Bezügen" sowie in den beiden WIKU- Jour-fixe-Webinaren im Dezember 2019 (17.12. von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 sowie 19.12. von 9 bis 11 Uhr). Sind Sie an der Teilnahme verhindert, so können Sie den Aufnahmelink dazu erwerben. Dies alles gilt auch für die "kleinen WIKU-Webinar-Lohntagungen am 10.01.2020, 16.01.2020, jeweils von 9 bis 11 Uhr sowie am 23.01.2020 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30). Infos dazu finden Sie unter http://www.wikutraining.at oder gerne auch auf Anfrage unter wilhelm.kurzboeck@wikutraining.at
Payroll-Accountant - Personalverrechner/innen - Softwarebetreuer/innen - TopJob in the world - we are ONE ELDA-Family. WIKU-Training supports you: TOP-information, TOP-Schulungen, TOP-Support.
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| WIKU-Training startet ab heute mit einer neuen Image-Kampagne für Personalverrechner/ |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.10.2019, 13:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Training startet ab heute mit einer neuen Image-Kampagne für Personalverrechner/innen und Softwarehersteller
Payroll acountant – Personalverrechner/in – Lohnprogrammbetreuer/innen - Top-Job
Was wäre, wenn Ärzt/innen, Politiker/innen, Manager/innen, Abteilungsleiter/innen, Pflegekräfte, LKW-Fahrer/innen, Verkäufer/innen, Lehrlinge und all die anderen wichtigen Jobs sowie Pensionist/innen plötzlich keine Gehälter bzw. Pensionen mehr überwiesen bekämen?
Richtig: darum sind Ihre Job als Personalverrechner/innen und als Softwarebetreuer/innen für Lohnprogramme in unserer Welt DER TOP-Job.
So we are one ELDA-family. WIKU-Training unterstützt sie dabei.
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| Kfz-Import und Differenzbesteuerung |
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Geschrieben von: PeterAusWien - 25.10.2019, 17:23 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Liebe Kolleginnen/Kollegen,
ich vermute, meine Lösung für folgende Sachlage ist richtig, kann aber die entsprechenden Gesetzespassagen nicht finden.
1. Ö (Kfz-Händler) fährt nach DE und kauft bei einem Händler ein Gebraucht-Kfz und fährt dieses selbst nach Ö
2. Nach wenigen Tagen verkauft er dieses Fahrzeug
Folgende Zusatzinformationen:
Lt. Kaufvertrag (handschriftlich ausgefülltes Standard-Formular) verkauft der DE-Gebraucht-Kfz-Händler (zwar St.Nr. angeführt, jedoch keine UID und auch keine dt. Ust ausgewiesen) um 5.000,00 - §25 Diff.besteuerung ist nicht angekreuzt/ev. Kleinunternehmer
stimmen meine Annahmen:
1. es fällt unabhängig von der Differenzbesteuerung in DE Erwerbsteuer an und diese ist (da der Ö Vst-Abzugsberechtigung hat) gleichzeitig auch wieder voll abziehbar
1 Woche später verkauft Ö dieses Fahrzeug um 10.000,00 – keine Differenzbesteuerung mehr möglich, d.h. ist inkl. 1.666,67 Ust.
Vielen Dank für Hinweise und Rückmeldungen.
Peter
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| Vereinbarung zwischen Ehepartnern (2) |
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Geschrieben von: Klaus - 25.10.2019, 10:54 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Hallo liebe Forumsleser,
ähnliche Konstellation wie im Beitrag vorhin:
Mann baut einen Zubau zum Einfamilienhaus.
Er finanziert das Vorhaben zur Gänze, ist Leistungsempfänger der Bauleistung, steht alleine im Grundbuch.
Der Zubau wird für den Hundefrisiersalon der Frau zur Gänze betrieblich genutzt.
Braucht es einen Schenkungsvertrag oder Ähnliches, um die AfA beim Betrieb der Frau berücksichtigen zu können?
Schöne Grüße
Klaus
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| Vereinbarung zwischen Ehepartnern |
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Geschrieben von: Klaus - 25.10.2019, 10:43 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Liebe Forumsleser,
folgender Fall:
Ehepaar baut gemeinsam ein Einfamilienhaus.
Finanziert wird es mit den Eigenmitteln von beiden und durch einen Kredit.
Im Grundbuch steht nur die Frau.
Auftraggeber an die Baufirmen und damit Leistungsempfänger ist die Frau.
Der Mann ist Musiker.
Im Keller ist deshalb ein Proberaum (rein betriebliche Nutzung).
Braucht es eine vertragliche Regelung oder Ähnliches, um beim Mann die AfA für den Proberaum ansetzen zu können?
Schöne Grüße
Klaus
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| Gesellschafter-Geschäftsführer |
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Geschrieben von: BERNI - 24.10.2019, 15:05 - Forum: Steuern
- Antworten (4)
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Ein Gesellschafter Geschäftsführer stellt an die GmbH eine Rechnung für seine Geschäftsführertätigkeit mit Umsatzsteuer. Er benützt das Auto der Gmbh für private Zwecke (Sachbezug) ? gehört dieser Sachbezug zur BMGL für die Umsatzsteuer? (GF Bezug + Sachbezug = Summe + 20%)?
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| Trinkgeldpausche aliquot? |
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Geschrieben von: Eva Maria - 23.10.2019, 20:59 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Das Trinkgeldpauschale im Gastgewerbe darf laut einer GPLA Prüfung für eine 20 Stunden Servicekraft nicht aliquotiert werden, sondern muss voll gerechnet werden.
Das finde ich nicht korrekt. Wenn diese Kraft nun aber nur 15 Tage im Monat arbeitet, dann wäre meiner Meinung nach die TP zu aliquotieren. Es steht doch dass für diese 29,07 30 Tage angenommen werden und für Teilzeitkräfte regelmäßig oder fallweise der Tagessatz zur Anwendung kommt.
Liege ich mit meiner Meinung falsch?
Danke für die Hilfe
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| Ein "Schmankerl" zur neuen Sechstelaufrollung, die auch zum Teil eine neue Sechstelbe |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 23.10.2019, 17:17 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ein "Schmankerl" zur neuen Sechstelaufrollung, die auch zum Teil eine neue Sechstelberechnung beinhält, ab 1.1.2020
Arbeitnehmer:
Eintritt: 1.1.2020
Austritt: 30.04.2020
Monatliches Gehalt € 2.500,00, sonst keine laufenden Bezüge
Zum Zeitpunkt des Austrittes werden anteilige Sonderzahlungen UZ und WR bezahlt.
Wie hoch ist das Jahressechstel im letzten Monat des Zuflusses eines laufenden Bezuges (das ist der April 2020)?
Lösung:
Die Summe der laufenden Bezüge für die Zeit von Jänner bis April 2020 beträgt € 10.000,00 (4 x € 2.500,00).
Ein Sechstel davon beträgt € 1.666,67. Mehr als ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge kann nicht begünstigt besteuert werden.
Das ist im wahrsten Sinne des Wortes eine "Sechstelberechnung".
Bisher sah die Berechnung wie folgt aus:
€ 10.000,00 : 120 x 60 = € 5.000,00 ==> diese Berechnung gilt auch im Jahr 2020 weiterhin für den Fall, dass es sich nicht um den letzten Kalendermonat im Jahr handelt, in dem ein laufender Bezug zugeflossen ist.
Mir erschien auf diesem Weg diese Klarstellung mal im Vorfeld wichtig.
Mein Fragenkatalog wird in den kommenden Tagen von der Finanzverwaltung beantwortet an mich retourniert werden.
Dann werde ich dafür sorgen, dass er in die "Breite" geht.
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