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| Einnahmen-Ausgaben-Rechnung / Zeitpunkt der Einnahme |
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Geschrieben von: Manuela - 07.01.2019, 16:35 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo!
Ich bilde mir ein, dass ich im November oder Dezember irgendwo gelesen habe, dass bei EAR künftig zwingend Einnahmen, die im Jänner eingenommen werden, dem Vorjahr zuzurechnen sind, wenn die Leistung und Leistungsverrechnung im Vorjahr erfolgte.
Leider finde ich dazu nun keine Hinweise mehr.
Beispiel:
Leistung wurde im September 2018 erbracht.
Rechnungslegung erfolgte im Oktober 2018.
Zahlungseingang erfolgt im Jänner 2019.
Bisher hatte man als EAR ja ein Wahlrecht: Man konnte Einnahmen, die von 1. - 14. Jänner gemacht wurden, der EAR des Vorjahres zurechnen, wenn die Leistung im Vorjahr erbracht wurde.
Es wäre nett, wenn mir jemand Auskunft geben könnte, ob nun eine Verpflichtung besteht oder ob weiterhin das Wahlrecht gilt.
Herzlichen Dank!
Manuela
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| Bruttolohnsumme für Haftpflichtversicherung |
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Geschrieben von: Ina - 07.01.2019, 11:15 - Forum: Diverses
- Antworten (2)
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Liebe Forumsmitglieder!
Kann mir bitte jemand sagen, ob die KM-Gelder und/oder div. Sozialausgaben wie Tee/Kaffee etc. auch zu der Bruttolohnsumme gehören?
Ich brauche das für die Haftpflichtversicherung.
Vielen Dank vorab!
Ina
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| eventuell Betriebssätte in Deutschland |
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Geschrieben von: Silvia - 03.01.2019, 09:59 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Liebe Forumsmitglieder,
ich hätte eine Frage betreffend Tätigkeitsort bzw. Versteuerung der Einkünfte:
Der Geschäftsführer einer Österr. GmbH wickelt einen Auftrag in Deutschland für einen deutschen Auftraggeber ab. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung bzw. Beratungsleistung. Die Ö GmbH hat keine Betriebsstätte in Deutschland, der Auftrag wird in einer Filiale des Deutschen Auftraggebers abgewickelt.
a) Begründet die Ö GmbH hier einen Betriebssitz in Deutschland?
b) wie ist das USt-rechtlich zu behandeln?
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| Das WIKU-LV-Neuerungen-Digitalpaket 2019 ist da! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.01.2019, 18:58 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Mein kompletter Vortrag (Vortragsmaterial von knapp 5,5 Stunden) zu den Neuerungen 2019 mit Stand 1. Jänner 2019 (also unter Berücksichtigung sämtlicher kurz vor Weihnachten publizierter Neuerungen) kann bereits als Digitalpaket zum Preis von € 198,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) über kaethe.kurzboeck@wikutraining.at bestellt werden.
Mit dabei sind die Schulungsunterlage sowie Folienhandzetteln, jeweils als pdf sowie der gesamte Vortrag aufgeteilt auf 4 Links (4 Teile).
Den Teil zu den sv-rechtlichen gesetzlichen Änderungen (Budgetbegleitgesetz 2018/2019 sowie mBGM Intensiv ==> 2. Teil) können Sie gratis hier ansehen:
https://vimeo.com/308680318
[url=https://vimeo.com/308680318][/url]
Das Digitalpaket besteht weiters aus
Teil 1: Arbeitszeitreform und Änderungen Wiedereingliederungsteilzeit: 80 Minuten
Teil 3: Familienbonus PLUS intensiv: 62 Minuten
Teil 4: Rechtsprechung und sonstige Aktualitäten (mit sämtlichen Änderungen, die noch kurz vor Weihnachten beschlossen worden sind: 95 Minuten.
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| USt-Behandlung Verkauf von Gesellschaftsanteilen |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 27.12.2018, 12:06 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Ich bräuchte zu folgendem Sachverhalt eure Meinung:
Eine österreichische Firma hat Gesellschaftsanteile von einer deutschen Firma verkauft. Dazu wurde ein Vermittler zwischengeschalten. Jetzt kam die Rechnung des Vermittlers mit Übergang der Steuerschuld, wobei doch Umsätze aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen steuerfrei sind gem. §4 Abs.8 f UStG. Es kann doch nur bei steuerpflichtigen Leistungen die Steuerschuld übergehen?
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| Depotgebühren - UST |
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Geschrieben von: Hendrich Günter - 25.12.2018, 12:10 - Forum: Steuern
- Antworten (9)
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Nachfolgend eine interessante Frage eines NÖBBC Mitglieds:
Ausgangssituation
1) In einem Seminar habe ich gehört, dass im Privatvermögen sowie auch im Betriebsvermögen gem. § 20 ESTG Depotgebühren bei der Ermittlung der Einkünfte nicht abgezogen werden dürfen, weil sie mit Einkünften, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist, in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. à ist für mich klar
2) Dies gilt nicht für Kapitalgesellschaften, da § 12 KSTG keinen Verweis auf diese Regelung hat. à ist für mich klar
Jetzt meine Fragen betreffend Vorsteuer aus Depotgebühren
Punkt1) Darf hier auch die Vorsteuer von Depotgebühren nicht in Abzug gebracht werden. Das USTG hat keinen Verweis auf das WK-Abzugsverbot gem. § 20 Abs. 2 Z 2. Das USTG verweist nur auf § 20 Abs. 1 Z 1-5. Einen Vorsteuerausschluss kann ich auch in § 12 Abs. 3 UStG nicht erkennen.
Sind hier die Vorsteuern nun wirklich abzugsfähig oder kommt hier die Regelung des USTG zum Tragen, wonach nicht mehr als 10% für das Unternehmen ausgeführt und daher auch kein Vorsteuerabzug?
Punkt 2) Bei Kapitalgesellschaften wäre dann analog, sofern die 10% Regelung Anwendung findet, ein Vorsteuerabzug möglich, da kein ertragsteuerliches WK-Verbot vorliegt.
Hoffe es gibt eine klare Regelung für den Vorsteuerabzug, da ich nichts dazu finden kann.
Wer kann mir helfen?
Kerstin
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| ges GF Sachbezug und BA Pauschale |
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Geschrieben von: Rankl Susanne - 20.12.2018, 15:39 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (4)
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Werte Kollegen,
ich ersuche um Eure Information, ob das Thema Einnahmen beim Geschäftsführer richtig umgesetzt wurde.
Ein ges.GF einer GmbH erhält einer Firmenfahrzeug mit voller Privatnutzung. Es wird ein Sachbezug lt. Verordnung berechnet. In diesem Fall kommt der höchste Sachbezug mit € 960,00 monatlich zur Anwendung und dieser wird auch neben den Honoraren des GF den Lohnnebenkosten unterworfen.
Einkunftsermittlung GF:
Summe aller Honorare: 50.000,00
Summe der SB: 11.520,00
somit Berechnungsgrundlage für das 6% BA-Pauschale: 61.520,00
BA Pauschale: 3.691,20
abzügl. SVA
= Bemessung Einkommensteuer
Können die Lohnnebenkosten die bei der Gesellschaft für den Sachbezug anfallen zusätzlich beim GF abgezogen werden?
Danke für Eure Meinungen
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