12.03.2023, 20:33
Sie haben es sicherlich in den letzten Wochen mitverfolgt.
Der "Aktenvermerk" ist der BUAK im Falle der "Direktverrechnung" zu wenig gewesen, weshalb eine KV-Regelung der Beitragsabsenkung für die Jahre 2023 und 2024 erforderlich war.
Für das Bauhauptgewerbe wurde dies nun im Arbeiter-Bereich realisiert, nachdem ich die diesbezüglichen Rückmeldungen aus der Praxis an die "richtigen Stellen" innerhalb der WKO weiterleiten durfte.
Zum Text in der aktuellen Ausgabe der Bauzeitung geht es hier:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-hand...d-flaf.pdf
Der "Aktenvermerk" ist der BUAK im Falle der "Direktverrechnung" zu wenig gewesen, weshalb eine KV-Regelung der Beitragsabsenkung für die Jahre 2023 und 2024 erforderlich war.
Für das Bauhauptgewerbe wurde dies nun im Arbeiter-Bereich realisiert, nachdem ich die diesbezüglichen Rückmeldungen aus der Praxis an die "richtigen Stellen" innerhalb der WKO weiterleiten durfte.
Zum Text in der aktuellen Ausgabe der Bauzeitung geht es hier:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-hand...d-flaf.pdf