10.08.2022, 18:04
Hallo!
Wenn ein Kleinunternehmer für Leistungen im EU-Ausland eine UID Nummer zur Ausführung seiner Leistungen benötigt, gilt auch dies als Verzicht für die Anwendung der Erwerbsschwelle, oder ist dies getrennt zu betrachten?
Also nur, wenn der Kleinunternehmer dem Lieferanten gegenüber seine UID Nummer angibt, verzichtet er auf die Anwendung der Erwerbschwelle?
Danke!
Wenn ein Kleinunternehmer für Leistungen im EU-Ausland eine UID Nummer zur Ausführung seiner Leistungen benötigt, gilt auch dies als Verzicht für die Anwendung der Erwerbsschwelle, oder ist dies getrennt zu betrachten?
Also nur, wenn der Kleinunternehmer dem Lieferanten gegenüber seine UID Nummer angibt, verzichtet er auf die Anwendung der Erwerbschwelle?
Danke!