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Gaststättepauschalierung Katastrophenhilfe
#1
Bei der Gaststättenpauschalierung sind ja mit der Grundpauschale Werbungskosten ab pauschaliert. Gilt dies auch für Zahlungen an Katastrophenhilfe. Mein Klient hat im März 22 
€ 3500,00 anlässlich des medialen Aufrufes für Ukrainekrieg gespendet. Weiß jemand, ob dies zusätzlich abzugsfähig ist....oder mit Werbungsaufwand wg GP ausscheidet. Vielen Dank mfg Eunike
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#2
Bei Pauschalierungen ist eigentlich immer ein Pauschalbetrag an Ausgaben, entsprechend der Einnahmen zu machen.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
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#3
gem. RZ 4302 ESt-RL sind betriebliche Spenden durch das Grundpauschale abgedeckt.
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