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Betrifft das auch Eis? Die BMF Info spricht von Speisen und Getränken. Wäre für mich seltsam wenn Spirituosen mit 5% und Eis mit 10% besteuert würde.
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Wenn das Eis in einem Gastgewerbebetrieb (Eissalon, Restaurant, Imbiss etc) verkauft wird, dürfte der reduzierte Satz zur Anwendung kommen. Die Regelung wird voraussichtlich an § 111 GewO anknüpfen.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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