23.09.2021, 18:27
Familienzeitbonus infolge Behördenfehlers zu Unrecht in Empfang genommen – trotzdem Rückzahlungspflicht
OGH 10 ObS 87/21y vom 29. Juli 2021
§ 7 Abs. 1 FamZeitbG
So entschied der OGH:
Die Rückforderung des Familienzeitbonus (§ 7 Abs 1 FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtsmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.
WIKU-Praxisecho:
Im vorliegenden Fall wurde der Familienzeitbonus so beantragt wie der ÖGK-Mitarbeiter dies dem Leistungswerber empfohlen hatte.
Dennoch muss er diese – im Ergebnis zu Unrecht – empfangene Leistung an die ÖGK zu-rückzahlen und wird auf den äußerst mühsamen Weg der Amtshaftungsklage verwiesen.
OGH 10 ObS 87/21y vom 29. Juli 2021
§ 7 Abs. 1 FamZeitbG
So entschied der OGH:
Die Rückforderung des Familienzeitbonus (§ 7 Abs 1 FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtsmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.
WIKU-Praxisecho:
Im vorliegenden Fall wurde der Familienzeitbonus so beantragt wie der ÖGK-Mitarbeiter dies dem Leistungswerber empfohlen hatte.
Dennoch muss er diese – im Ergebnis zu Unrecht – empfangene Leistung an die ÖGK zu-rückzahlen und wird auf den äußerst mühsamen Weg der Amtshaftungsklage verwiesen.