06.01.2023, 18:42
Das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe wurde mit LGBl. Nr. 47/2022 dahingehend geändert, dass das zur Verfügung gestellte Online-Formular für die Abgabenerklärung verpflichtend zu verwenden ist (Ausnahme: wenn die Verwendung z.B. in Ermangelung der technischen Voraussetzungen unzumutbar wäre).
Somit sind die U-Bahnsteuererklärungen für 2022 bis Ende März nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch zu übermitteln.
Das Online-Formular findet sich unter folgendem Link: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanz...bgabe.html
Praxistipp: Nach der Dateneingabe erscheint eine Übersichtsseite - diese zur Dokumentation drucken oder als .pdf speichern - und dann erst auf Senden drücken, da auf der folgenden Sendebestätigungsseite nur noch die Abgabenkontonummer und ein Absendezeitstempel ersichtlich sind, aber nicht die eingegebenen Daten.
Somit sind die U-Bahnsteuererklärungen für 2022 bis Ende März nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch zu übermitteln.
Das Online-Formular findet sich unter folgendem Link: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanz...bgabe.html
Praxistipp: Nach der Dateneingabe erscheint eine Übersichtsseite - diese zur Dokumentation drucken oder als .pdf speichern - und dann erst auf Senden drücken, da auf der folgenden Sendebestätigungsseite nur noch die Abgabenkontonummer und ein Absendezeitstempel ersichtlich sind, aber nicht die eingegebenen Daten.