16.03.2023, 21:31
Anfrage eines NÖBBC-Mitglieds
Wenn bei Auslieferung eines Pkw‘s eine Behinderten-Parkkarte - öffentliche Verkehrsmittel können nicht verwendet werden - aufgrund verspäteter ärztlicher Untersuchung noch nicht vorgelegt werden kann, gibt es eine Möglichkeit die NOVA nicht zu bezahlen bzw. refundiert zu bekommen, wenn diese Behinderten-Parkkarte (blaue) nachgereicht wird.
Die Behinderten Parkkarte ist zeitgleich mit der Bestellung des PKW‘s beim Sozialministerium für Soziales beantragt worden.
Jakob
Wenn bei Auslieferung eines Pkw‘s eine Behinderten-Parkkarte - öffentliche Verkehrsmittel können nicht verwendet werden - aufgrund verspäteter ärztlicher Untersuchung noch nicht vorgelegt werden kann, gibt es eine Möglichkeit die NOVA nicht zu bezahlen bzw. refundiert zu bekommen, wenn diese Behinderten-Parkkarte (blaue) nachgereicht wird.
Die Behinderten Parkkarte ist zeitgleich mit der Bestellung des PKW‘s beim Sozialministerium für Soziales beantragt worden.
Jakob
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB