25.04.2024, 19:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2024, 19:13 von Christoph G..)
Also der Chinesische Lieferant hat doch die Fiskalvertretungspflicht. Demnach ist ja die vertragliche Grundlage gegeben. Irre ich mich? Falls Sie die Fiskalvertretung sind würde ich eine Rechnung legen. Falls Sie der Geschäftspartner sind der die Waren kauft würde ich einen Schadenersatz von der verantwortlichen Steuerberatung bzw Notar sehen.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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