16.10.2019, 10:54
Guten Tag,
insbesondere wenn ein Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschreitet, sollte jedenfalls eine UID beantragt werden, da es bei IG-Erwerben sonst zu einer Doppelbesteuerung mit ausländischer und österreichischer USt kommt. Die Kleinunternehmereigenschaft bleibt weiterhin erhalten, ein Vorsteuerabzug steht nicht zu.
Im Formular U15 finden Sie alle Details.
Viele Grüße
insbesondere wenn ein Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschreitet, sollte jedenfalls eine UID beantragt werden, da es bei IG-Erwerben sonst zu einer Doppelbesteuerung mit ausländischer und österreichischer USt kommt. Die Kleinunternehmereigenschaft bleibt weiterhin erhalten, ein Vorsteuerabzug steht nicht zu.
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Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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