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Frage zum KFZ-Sachbezug
#2
Es zählt der "kombinierte Wert". In Ihrem Fall also 122.

Der Grenzwert von 124, der für das Jahr der erstmaligen Zulassung (2018) gültig war, ist also nicht überschritten ==> Sachbezug 1,5 % oder 0,75 % vom Anschaffungswert.
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Nachrichten in diesem Thema
Frage zum KFZ-Sachbezug - von Manfred - 05.11.2019, 13:30
RE: Frage zum KFZ-Sachbezug - von Wilhelm Kurzböck - 05.11.2019, 17:56
RE: Frage zum KFZ-Sachbezug - von Manfred - 06.11.2019, 10:22

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