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EFZ - neues Recht seit 1.7.18 sowie Befristung
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Im Falle eines vereinbarten Zeitablaufes enden Beschäftigung und Krankenentgelt spätestens zum Ende der Beschäftigung (in Ihrem Fall also zum 31.3.3019).
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RE: EFZ - neues Recht seit 1.7.18 sowie Befristung - von Wilhelm Kurzböck - 13.02.2019, 16:45

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