10.01.2021, 20:30
Guten Abend,
der Vorsteuerabzug kann für den gesamten Veranlagungszeitraum in der Jahreserklärung geltend gemacht werden. Das ergibt sich aus § 20 Abs. 2 UStG und entspricht auch der Rechtsprechung.
Viele Grüße
der Vorsteuerabzug kann für den gesamten Veranlagungszeitraum in der Jahreserklärung geltend gemacht werden. Das ergibt sich aus § 20 Abs. 2 UStG und entspricht auch der Rechtsprechung.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.

