30.04.2019, 17:42
Entweder auf Lizenzgebühr oder "fremde Dienstleistungen" buchen.
Ein eigenständiges Wirtschaftsgut liegt ja offensichtlich nicht vor
Günter Hendrich
Ein eigenständiges Wirtschaftsgut liegt ja offensichtlich nicht vor
Günter Hendrich
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB