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Homeoffice mehr als 100 Tage
#7
§ 49 Abs. 3 Z 31 ASVG lautet:
31. der Wert der digitalen Arbeitsmittel, die Dienstgeber/innen ihren Dienstnehmer/inne/n für die berufliche Tätigkeit unentgeltlich überlassen, und ein Homeoffice-Pauschale, wenn und soweit dieses nach § 26 Z 9 lit. a EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört.
Damit hat sich die SV mE an die LSt gebunden.
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Nachrichten in diesem Thema
Homeoffice mehr als 100 Tage - von DaSee - 14.12.2021, 15:52
RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - von DaSee - 15.12.2021, 15:22
RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - von CGV1 - 15.12.2021, 17:49
RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - von tigger - 17.12.2021, 09:02
RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - von ProF - 14.01.2022, 14:35
RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - von tigger - 14.01.2022, 18:38

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