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Kurzarbeit - Sollstunden
#1
Der Fehler, dass für den Februar 2022 von der "Pauschalbetrachtung" (wöchentliche NAZ mal 4,33) abgegangen wurde wurde ja behoben.

Darf man diese Pauschalberechnung (NAZ x 4,33) eigentlich immer maximal ansetzen auch wenn sich bei exakter Berechnung im Feber tatsächlich weniger Sollstunden ergeben?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort und lg
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Kurzarbeit - Sollstunden - von KMst - 22.03.2022, 11:49

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