28.08.2022, 16:32
Ich kann die Rückmeldung, die Sie von der Auskunftsstelle der WKO erhalten haben, jedenfalls bestätigen.
§ 9 des IT-KV beschreibt den "Telearbeitsplatz", der auch das "Homeoffice" umfasst (der Begriff ist insoweit ein bisschen weiter gefasst).
Ob eine Homeoffice-Pauschale zu bezahlen ist, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. Die € 3,00 pro Tag sind ja "nur" eine abgabenfreie Möglichkeit, was aber nicht bedeutet, dass man keinen Ersatzanspruch hat. Aber ob es die € 3,00 sind, die abgabenfrei sind oder mehr oder weniger, das ist dann arbeitsrechtlich (häufig) eigens zu beurteilen.
§ 9 des IT-KV beschreibt den "Telearbeitsplatz", der auch das "Homeoffice" umfasst (der Begriff ist insoweit ein bisschen weiter gefasst).
Ob eine Homeoffice-Pauschale zu bezahlen ist, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. Die € 3,00 pro Tag sind ja "nur" eine abgabenfreie Möglichkeit, was aber nicht bedeutet, dass man keinen Ersatzanspruch hat. Aber ob es die € 3,00 sind, die abgabenfrei sind oder mehr oder weniger, das ist dann arbeitsrechtlich (häufig) eigens zu beurteilen.