17.01.2023, 08:36
Guten Morgen,
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung; wenn ich das richtig verstehe greift hier die Beteiligungsertragsbefreiung? Und wenn dann die AT-GmbH den Gewinn an den Gesellschafter ausschüttet muss dieser dann KESt bezahlen. richtig?
mfg Muck M.
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung; wenn ich das richtig verstehe greift hier die Beteiligungsertragsbefreiung? Und wenn dann die AT-GmbH den Gewinn an den Gesellschafter ausschüttet muss dieser dann KESt bezahlen. richtig?
mfg Muck M.