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Vermietung im Ausland / Erkklärung in Österreich
#2
Die Einnahmen für die Wohnung sind über das Formular L17 bzw L1i zu melden. Es gilt herauszufinden ob die Befreiungs- oder die Anrechnungsmethode des DBA zu tragen kommt.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
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RE: Vermietung im Ausland / Erkklärung in Österreich - von Christoph G. - 03.03.2023, 13:08

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