03.03.2023, 13:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2023, 03:01 von Christoph G..)
Die Einnahmen für die Wohnung sind über das Formular L17 bzw L1i zu melden. Es gilt herauszufinden ob die Befreiungs- oder die Anrechnungsmethode des DBA zu tragen kommt.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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