05.03.2023, 03:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2023, 03:38 von Christoph G..)
Ich denke dass die Einnahmen mit der Arbeitnehmerveranlagung (unter der KZ 453 im Formular L1i) als steuerfreie Auslandsbezüge gemeldet werden können da die Besteuerung der Vermietung in Spanien stattfindet. Ob diese dann aus nsA oder VV stammen kann der österreichischen Finanz ja eigentlich egal sein da ja eh nur Progressionsvorbehalt aber eben wegen dem DBA steuerfrei. Das E1 würde ihn betreffen wenn er bereits Einkommensteuerpflichtig wäre. Der Partner ist aber Lohnsteuerpflichtig. Daher denke ich dass ein extra E1 nicht gewollt ist.
Ausschnitt aus dem Formular E1:
https://freeimage.host/i/HWarqgV
Ausschnitt aus dem Formular E1:
https://freeimage.host/i/HWarqgV
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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