11.01.2023, 21:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.01.2023, 21:44 von Christoph G..)
Für die UID brauchst du das Formular U15. Der Umstieg von der KU-Regelung auf die Regelbesteuerung ist nicht speziell zu melden da man bei überschreiten der 35.000€ netto Grenze (+ einmaliges überschreiten vom 15% innerhalb von 5 Jahren) sowieso dazu verpflichtet ist eine UVA abzugeben - also einfach die UVA quartalsweise (Umsatz bis 100.000€/Jahr) oder monatlich (Umsatz > 100.000€/Jahr) abgeben. Einen Verzicht auf die KU-Regelung, im eigentlichem Kontext, würde man dem FA melden müssen um auf die Steuerbefreiung zu verzichten - um Ust abführen und VSt zurückholen zu können/müssen aber trotzdem KU zu bleiben. Für diesen Fall ist das Formular U12 auszufüllen und an das FA zu übermitteln. Zu beachten gilt dass ein Umstieg in die Regelbesteuerung auf 5 Jahre bindet.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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