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Liebe Forumteilnehmer!
Folgende Frage:
Kann ich als Kleinunternehmer auch eine UID Nr. beantragen oder komme ich dann automatisch in den Genuss, dass
ich dann ustpflichtig bin ?
Vielen Dank.
LG
Christa
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Guten Tag,
insbesondere wenn ein Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschreitet, sollte jedenfalls eine UID beantragt werden, da es bei IG-Erwerben sonst zu einer Doppelbesteuerung mit ausländischer und österreichischer USt kommt. Die Kleinunternehmereigenschaft bleibt weiterhin erhalten, ein Vorsteuerabzug steht nicht zu.
Im Formular U15 finden Sie alle Details.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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