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Frage zum KFZ-Sachbezug
#1
Bitte um Hilfe bei folgender Frage:

Im Datenauszug des KFZ meines Klienten stehen folgende CO2-Emissionswerte

Innerorts 139,0; außerorts 113,0; kombiniert 122,0

Das Auto wurde 2018 erstmals zugelassen.

Welcher CO2-Wert gilt da für die Berechnung des Sachbezugswertes?

Danke für Ihren Tipp.
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#2
Es zählt der "kombinierte Wert". In Ihrem Fall also 122.

Der Grenzwert von 124, der für das Jahr der erstmaligen Zulassung (2018) gültig war, ist also nicht überschritten ==> Sachbezug 1,5 % oder 0,75 % vom Anschaffungswert.
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#3
Vielen Dank
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