03.08.2022, 11:11
Familienbonus PLUS – für den Ex oder den „Neuen“?
BFG RV/7104384 vom 16. Mai 2022
§ 33 Abs. 3a EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Steht für ein Kind der Unterhaltsabsetzbetrag zu, kann der Familienbeihilfenberechtigte und/oder der Unterhaltsleister den Familienbonus Plus beantragen.
2. Der (Ehe-)Partner des Familienbehilfeberechtigten hat neben dem Unterhaltsleister keinen Anspruch, selbst wenn der Familienbeihilfebezieher den Familienbonus Plus nicht geltend macht.
BFG RV/7104384 vom 16. Mai 2022
§ 33 Abs. 3a EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Steht für ein Kind der Unterhaltsabsetzbetrag zu, kann der Familienbeihilfenberechtigte und/oder der Unterhaltsleister den Familienbonus Plus beantragen.
2. Der (Ehe-)Partner des Familienbehilfeberechtigten hat neben dem Unterhaltsleister keinen Anspruch, selbst wenn der Familienbeihilfebezieher den Familienbonus Plus nicht geltend macht.