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mBGM - der 1.9.2019 (Beginn der mBGM-Sanktionen) naht - ich brauche nun Ihre Meinung!
#1
Liebe BÖB-Forums-User/innen!

Der 1. September 2019 kommt ja mit Riesenschritten daher. 


Ab diesem Datum kann es in Verbindung mit Ungereimtheiten betreffend die mBGM nun Sanktionen geben.

Meine praktische Wahrnehmung ist jene, dass eine Verlängerung der Sanktionsfreiheit durchaus kein Fehler ist (das ist jetzt einfach nur sehr zurückhaltend ausgedrückt).

Hinter den Kulissen wird auch eifrig an einer Lösung gearbeitet. Allerdings hängt eine Lösung auch von den Rückmeldungen der Praxis ab.

Dieser Thread soll das Stimmungsbild über die mit Sicherheit notwendige Einleitung des technisch nächsten Schrittes in der SV per 1.1.2019 geben. 

Die Einführung der mBGM war mit Sicherheit "höchste Eisenbahn".

Bitte, teilen Sie mir Ihre Eindrücke betreffend mBGM, Clearing-System und den Kontakt mit Ihrer GKK im Falle von Problemen mit.

Dieser Thread ist nicht dazu gedacht, "Öl ins Feuer" zu gießen, sondern soll einen Beitrag leisten, die gegenwärtige Situation zu verbessern.

Ich freue mich über positive Rückmeldungen (was hat geklappt) und natürlich auch über negative Rückmeldungen (was hat nicht geklappt; wobei "freuen" hier nicht der richtige Ausdruck ist). Von Seiten der Sozialversicherung ist sehr viel richtig gemacht worden. Aber es gibt auch nicht zu wenige Fälle, wo Betriebe einen Clearingberg antreffen, der jegliche Motivation zum Weitermachen raubt .

Ich möchte, dass der Beruf des Personalverrechners bzw. der Personalverrechnerin nicht noch höher in der Mangelberufsliste (Facharbeiterliste für RWR-Karte) gehandelt wird.

Und ich möchte, dass der 1.9. 2019 als Sanktionsstichtag genau deshalb "verschoben" oder entschärft wird.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Wer möchte, kann mir seine Erfahrungen natürlich auch per e-Mail senden (unter wilhelm.kurzboeck@wikutraining.at).

Sie müssen auch NICHT Abonnent/in meines LV-Magazines WIKU-Personal aktuell sein, um mir die Rückmeldung(en) zukommen zu lassen. Mit einem Abo kann man aber derartige Initiativen, wie jene hier, unterstützen.

Infos dazu finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html

Danke für Ihre Rückmeldungen! Vielleicht schaffen wir gemeinsam das Wunder! 


Wenn keine Rückmeldungen kommen oder nur wenige, dann heißt das für die Sozialversicherung, dass alles in Ordnung ist. Soll so sein, wenn dem so ist.

Liebe Grüße von

Wilhelm Kurzböck
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#2
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
gerne möchte ich meine Erfahrungen mit mbgM und Clearingsystem mitteilen:

Zu aller erst mal danke für Ihre Bemühungen, Danke an die Kolleginnen und Kollegen der NÖ und OÖ GKK für die Mühen und die Unterstützung bei Clearingfällen. Das ist sicher für alle Beteiligten sehr arbeitsintensiv.
Sanktionsfreiheit bis über den 31.8.2019 wäre meiner Ansicht dringend empfohlen!

Wenn ich aktuell in das Clearingsystem schaue: 120 Clearingfälle (und ich rechne jetzt bei weiten nicht soviele DN ab wie ein Steuerberater). Wow, das hätte ich nicht gedacht. Inzwischen funktioniert auch obsolete Clearingfälle auszublenden (ging zu Beginn auch lange nicht).

Meine Hauptprobleme wo ich das System als problematisch ansehe:
1) ich mache nicht alle Anmeldungen selbst (macht oft der Klient selbst). Die Abmeldung mache ich dann. Oft meldet aber der Klient selbst schon wieder an. Wenn ich aber noch nicht abgemeldet habe entsteht ein Clearingfall (konkurrierende Beschäftigung). Sollte unbedingt geändert werden. Ich habe oft 5 – 7 DV in einem Kalenderjahr beim gleichen DN, der DN tritt heute aus (wird aber erst in 3 – 4 Tagen abgemeldet) und tritt aber schon wieder morgen ein…
2) die Richtigstellungen von Abmeldungen (weil die UEL z.B. erst später feststeht)… diese elends langen Referenzwerte (die, die Lohn-SW oft ignoriert) sind leider oft manuell zu erfassen. Bzw. Übernahme vom STB wo dann Änderungen zu machen sind, hier gibt es oft Referenzwerte, die nicht klar sind (Leerzeichen oder Unterstrich.. wieviele Leerzeichen)…
3) UEL bei LV-Übernahme und Wiedereintritt des DN´s (über den Jahreswechsel). Wie soll ich 2 mbgM Pakete übermitteln? Der STB übermittelt für die UEL und ich für die lfd. LV… einer wird ein Clearingfall… und das ich die Werte des STB erhalte ist eine Illusion.
4) Die oft immer noch zu technischen Ausführungen der Fehler (ich bin Lohnverrechner und nicht IT´ler der mit so kryptischen Meldungen den Fehler beheben kann)

Zum Teil liegt es auch an der Lohnsoftware.
Krankenstand ohne Entgelt bzw. Unbezahlter Urlaub bzw. (und diese Fälle habe ich auch in großer Anzahl) verursachen immer wieder Fehler).
Hier ist es mir als LV egal wie der Datensatz heißt oder was im Hintergrund passiert. Ob dann ein Clearingfall entsteht der so lautet: „Das gemeldete Verrechnungsgrundlage-Kennzeichen 6 (SV-Verrechnung und BV-Verrechnung ohne Zeit in der SV und BV) stimmt mit dem ermittelten Kennzeichen 4 (SV-Verrechnung ohne Zeit in der SV) nicht überein.)“ ist mir als Lohnverrechner unwichtig (leider muss ich so Clearingfälle beheben). Da tut halt leider der SW-Hersteller seines dazu.


Ich hoffe das der Zeitraum ausgedehnt wird, das mein SW-Hersteller seine Fehler endlich behebt (und mit einem Update nicht wieder diese Fehler da sind) und der hohe unproduktive Aufwand weniger wird, von Strafen nach so kurzem Zeitraum würde ich nach so einer Umstellung unbedingt absehen.
VIELEN DANK,
Robert Müller
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#3
Lieber Herr Müller!

Vielen Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Das hilft schon enorm.
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#4
Sehr gerne,
ich danke für Ihre immerwährende Unterstützung.

Ich hoffe das sich viele andere auch die Mühen machen um etwas zu erreichen.

DANKE
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#5
NÖBBC und BÖB Vorstand versuchen, von ihren Mitgliedern auch ein Feed-back zu bekommen
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#6
Das wäre natürlich ganz super!

Wie gesagt: es geht nicht darum, jemanden oder etwas "in die Pfanne zu hauen", sondern bei einem Projekt, das zum einen gelungen ist und zum anderen aber auch mit Anlaufschwierigkeiten kämpft, herauszufinden, wo "der Schuh drückt" und gegebenenfalls mal den 1. September 2019 als Sanktionsstarttermin zu entschärfen.

Das funktioniert nur, wenn wir an einem Strang ziehen und entsprechende Rückmeldungen vorbringen können.

Es dürfen auch positive Rückmeldungen sein, denn das Ganze soll ja nicht wie eine "Abrechnung" ausschauen.

Die Rückmeldungen dienen zugleich der Erarbeitung eines Katalogs für Besserungsmaßnahmen. Rollende Köpfe bringen gar nix. Wir Lohnverrechner/innen wollen in Ruhe unsere Jobs machen können. Wenn wir da noch zusätzlich über "Recht oder Unrecht" einer Sanktion im Einzelfall mit Klient/innen und GKK diskutieren müssen (ev. auch mit Softwarehersteller/innen), dann wird der Herbst eher unlustig werden.
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#7
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
vielen herzlichen Dank für ihre Unterstützung und dem Aufruf hier für eine Verlängerung der Sanktionsfreiheit mBGM betreffend.
ich rechne im Monat ca. 300 Dienstnehmer ab - aus unterschiedlichsten Branchen, BUAK etc.
Äußerst problematisch waren und sind auch immer noch Jahresübergreifende Meldungen (sprich: Mutterschutz, Karenz, Rückkehr aus Karenz)
alles was mit Daten zu tun hat die auf 2018 zurück greifen - das funktioniert nicht und führt ständig zu Clearing Fällen.
ich kann ihnen meine Fälle hier gar nicht alle anführen da sitz ich in 3 Wochen noch da und schreibe:
Meistens gehe ich bei Clearingfällen, wo ich mir nicht 100% sicher bin was jetzt gemeint ist, so vor dass ich zuerst mit der Krankenkasse telefonischen Kontakt aufnehme
(was viel Geduld und Zeit benötigt) ! in etlichen Fällen musste ich auch meine Softwarefirma kontaktieren - es wurden schon einige Programm-updates aufgrund meiner
Rückmeldungen durchgeführt.
Es hat sich im Laufe des 1. HJ jetzt schon gebessert - und es ist wie Weihnachten wenn ich nach meiner Monatsmeldung nur 3-5 Clearingfälle erhalte Smile
Eine Verlängerung der Sanktionsfreiheit halte ich für unbedingt notwendig mindestens bis Jahresende; da meines Erachtens auch die Softwarefirmen noch nicht 100% kompatibel sind
und nach wie vor updates schicken. Ich habe seit Jahresanfang 35 updates eingespielt; das letzte war vom 3.7. was zeigt dass noch immer nicht alles paßt.
Und zum Jahresende hätten wir dann noch die Problematik mit der Lohnzettelübermittlung !
Hoffe auf noch mehr Zustimmung von Mitgliedern,
MfG
Annette Hoch
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#8
Sehr geehrte Frau Hoch!

Vielen Dank für die Rückmeldung und schönen Abend noch!
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#9
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
ich rechne ca 150 Dienstnehmer / Monat ab - aus verschiedenen Branchen, aber keine BUAK. Auch Karenz, Rückkehr daraus oder Austritt , -also etliches , das aus 2018 weiterläuft, lange Krankenstände,....usw. Ich muss sagen , dass ich persönlich zum Glück sehr wenig Clearingfälle habe. Allerdings sind die Infotexte überwiegend ziemlich kryptisch , so dass es ohne Rückfrage bei der GKK für mich oft nicht möglich ist, das zu lösen. Manches muss dann auch erst von der SW Firma überarbeitet werden, da ich die Fehler sonst gar nicht korrigieren kann. Und wie schnell die SW Firma das löst kann ich natürlich nicht beeinflussen. Daher wäre eine Verlängerung der Sanktionsfreiheit wünschenswert.
mfG,
Plecher Eva
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#10
Sehr geehrter Herr Kurzböck!

Wir rechnen über 600 Personen in 5 GmbH´s ab und haben natürlich auch Clearingfälle.
Diese sind oft so erklärt, dass man überhaupt als Lohnverrechner nicht weiß was man eigentlich tun soll.
Es war in unseren Firmen auch schon 2 mal, dass wir Clearingfälle auf Grund falscher Versicherungsnummern
bekommen haben. Wir haben diese Personen seit Jahren abgerechnet und auf einmal hatten wir eine
andere Versicherungsnummer???
Außerdem haben wir bei Mutterschutz und Karenz immer wieder Probleme, entweder weil die Person in den
Mutterschutz geht oder weil sie vom Karenz zurückkomt.
Ein weiteres Problem, wo wir immer einen Clearingfall bekommen ist, wenn ein Dienstnehmer durch Krankheit
nichts mehr von uns bezahlt bekommt. Laut unserer Softwarefirma schicken wir alles richtig, aber wir bekommen
jedes Mal einen Clearingfall, wo wir absolut nicht wissen was zu tun ist.
Man muss sehr oft die Softwarefirma bemühen.

Wir glauben, dass es unbedingt notwendig ist, die Frist zu verlängern, weil das System augenscheinlich noch einige
Fehler hat und es bei vielen Fällen einer deutlichen bzw. zu verstehenden Erklärung der GKK bedarf.
Susanna
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