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KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden
#2
Die Zeit von 6 bis 7 Uhr ist als Wegzeit zu bezeichnen. Wegzeit = Freizeit, während welcher der Arbeitsplatz angefahren wird (vergleichbar mit jemandem, der ins Büro fährt).

Somit endet im angefragten Fall um 16 Uhr die Normalarbeitszeit und es schließt wieder eine Wegzeit an (= Freizeit, die der KV pauschal entlohnt).

Nach 16 Uhr - würde eine Arbeitsleistung erbracht werden - schließt die "Mehrarbeitsphase" an (Differenz von 38,5 auf 40 Stunden, aber pro Tag maximal die 9. Tagesstunde, die wäre dann hier theoretisch um 16 Uhr 30 erreicht, aber nur theoretisch, weil er ja tatsächlich nicht arbeitet, sondern "nur" fährt).
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RE: KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden - von Wilhelm Kurzböck - 21.11.2019, 21:54

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