| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 124 Benutzer online » 1 Mitglieder » 119 Gäste Applebot, Bing, Google, Yandex, Reinhold Auer
|
| Aktive Themen |
Ersatzweise BUAG-Winterfe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 17:09
» Antworten: 0
» Ansichten: 17
|
Die voraussichtlichen Wer...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:40
» Antworten: 0
» Ansichten: 17
|
WIKU fragt - ÖGK antworte...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 15:16
» Antworten: 0
» Ansichten: 18
|
WIKU fragt - Teil 1: Neue...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 14:51
» Antworten: 0
» Ansichten: 16
|
Tätigkeit als Wahlärztin ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 14:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 14
|
Arbeitgeberbeitrag zur We...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 13:14
» Antworten: 0
» Ansichten: 17
|
Bisherige Kollektivvertra...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 12:44
» Antworten: 0
» Ansichten: 17
|
Auch in Deutschland wird ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 09:01
» Antworten: 0
» Ansichten: 20
|
Arbeitgeber-Kasko-Versich...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
11.08.2026, 16:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 23
|
Sachbezug KFZ und gleichz...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Margit H.
11.08.2026, 15:46
» Antworten: 0
» Ansichten: 32
|
|
|
| erhöhtes Jahressechstel |
|
Geschrieben von: Barbara1980 - 16.12.2024, 17:40 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
|
 |
Weiß jemand ob sich das Jahressechstel erhöht, wenn die Sonderzahlung lt. KV private Autobusbetriebe - KV Lohn um 30 % erhöht ist?
Weil ich habe bei allen Mitarbeitern die nicht viele Überstunden hatten, einen Überhang.
Vielleicht hat jemand schon so einen Fall gehabt.?
Schöne Grüße
Barbara
|
|
|
| Ergänzendes zu den Entwicklungen bei der Schmutzzulage und zu anderen brennenden Fragen |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 15.12.2024, 16:25 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Nachdem es nun in dem am 13.12.2024 veröffentlichten endgültigen LStR-Wartungserlass im Vergleich zum endgültigen Entwurf eine etwas überraschende Wende beim Thema "Schmutzzulage" gibt, wird wohl nach und nach die Frage auftauchen, was diese Entwicklung für die Lohnverrechnungspraxis zu bedeuten hat.
War noch im Entwurf eine relativ detaillierte Ergänzung zu Rz 1133 LStR 2002 zu lesen, die mit Schätzwerten und Toleranzwerten versehen war, hat man diese Ergänzung nun völlig weggelassen. Dabei habe ich zwei Beobachtungen gemacht:
Im Stichwortverzeichnis zu diesem FINDOK-Eintrag war der Begriff "Schmutzzulage "noch enthalten, obwohl in den endgültigen Fassung des Wartungserlasses 2024 dieser Begriff an keiner einzigen Stelle eine Rolle spielt.
In einem Fachbuch (Lohnsteuer 2025, erschienen im Manz-Verlag), das von zwei "Hochkarätern" der Finanzverwaltung geschrieben wird, finden sich - bedingt dadurch, dass es bei der Produktion von Büchern innerhalb eines Verlages meistens eine gewisse längere Vorlaufzeit gibt - noch die Einträge des Entwurfs, sodass wohl davon auszugehen ist, dass hier etwas "Außerplanmäßiges" geschehen ist.
Ich habe nun über meine Gruppe eine konkrete Anfrage an die Finanzverwaltung dazu richten lassen, damit wir in Bezug auf die Schmutzzulage nicht auf Dauer "ganz nackert" dastehen.
Zusätzlich habe eine Anfrage formuliert, zur Steuerfreiheit von Zuschlägen nach § 68 Abs. 2 EStG 1988 bei ganzjährigen Gleitzeitperioden und monatlicher Überstundenpauschale bzw. "All-In-Entlohnungen" sowie dem Thema "möglicher Sachbezug von dritter Seite" nach Ende eines Jobbike-Leasings und einem möglichen Erwerb des Fahrrades durch den Arbeitnehmer.
Ich gehe persönlich davon aus, dass wir hier im Laufe des ersten Quartals 2025 jeweils eine Rückmeldung erhalten werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass diese Themen auch in den Koalitionsverhandlungen eine gewisse Rolle spielen, die ja auch nicht wirklich friktionsfrei verlaufen, sodass wir auch dort derzeit ein "Hängen und Würgen" erleben.
Wenn Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell haben, erfahren Sie über diese Entwicklungen, sobald sich etwas tut, natürlich sofort den letzten Stand, sowohl im Magazin, aber vorab in meinem Premium-Blog.
Ab 2025 sind meine Eigenartikel alle mit dem Premium-Passwort versehen, das man im Zuge des Premium-Abos erhält. Jene Beiträge, die frei zugänglich sind (zB. auf ÖGK-Seite oder BMF-Seite etc.), werden natürlich von mir auch frei zugänglich verlinkt bleiben.
Informationen zum Premium-Abo der WIKU Personal aktuell finden Sie hier:
https://www.wikutraining.at/wiku-persona...bo-premium
|
|
|
| Lohnpfändungstabellen 2025 |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 15.12.2024, 14:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Das Justizministerium hat seine jährliche Existenzminimumsbroschüre aufgelegt, welche zum einen Erläuterungen über die Lohnpfändungsrechtslage beinhält und zum anderen aber auch die Lohnpfändungstabellen für das Kalenderjahr 2025.
Nach der Exekutionsordnung müssen diese Tabellen spätestens ab März 2025 zur Anwendung kommen. Normalerweise jedoch wendet man sie schon mit Jänner 2025 an:
https://tinyurl.com/5n9462hf
|
|
|
| Behandlung von Spenden |
|
Geschrieben von: Manuela - 14.12.2024, 20:31 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
|
 |
Liebe Forumsteilnehmer,
ich hätte eine Frage zum Thema Spenden:
Kann ein Einzelunternehmer, der auch aus einer Kapitalbeteiligung Einnahmen erzielt, beim Spenden wie folgt vorgehen:
1. Er macht 10 % seines Gewinnes im Einzelunternehmen als Betriebsausgabe (Spende) geltend.
2. Er macht 10 % der Einkünfte aus der Kapitalbeteiligung via Steuererklärung geltend.
Ist diese Vorgehensweise korrekt?
Oder wäre es besser er macht 10 % seiner Gesamteinkünfte (Einzelunternehmen + Kapitalbeteiligung) als Spende im Zuge der Steuererklärung geltend?
Herzlichen Dank!
lG, Manuela
|
|
|
| Betriebsaufgabe oder nicht? |
|
Geschrieben von: Gerhild - 13.12.2024, 10:23 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
|
 |
Hallo,
hat jemand schon Erfahrungen bei so einem Fall:
Ein Arzt hat seit ca 20 Jahren eine Ordination. Jetzt mit 65 möchte er seine Ordination aufgeben und nur mehr als Wohnsitzarzt ( der hat keine eigenen Ordinationsräume und macht nur bei Kollegen Vertretungen) weiterarbeiten. Seine selbständige Tätigkeit bleibt aufrecht, nur eine Ordination (die an einem anderen Ort als seine Wohnung war) hat er keine mehr. Muss jetzt für die Ordination eine Betriebsaufgabe gemacht werden und der GFB (er hat nur ein E-Auto und Wertpapiere angeschafft) zum vollen Steuersatz versteuert werden, da er ja weiterarbeitet und nicht in Pension geht? Oder können die Wertpapier und das Auto, das er nach wie vor benötigt, auf seine geänderte Tätigkeit "übertragen" werden? Könnte mir da jemand vielleicht weiterhelfen?
Vielen Dank
Gerhild
|
|
|
|