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| Montagebus und Angabe am L16 |
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Geschrieben von: Emma - 17.12.2024, 19:23 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Mitarbeiter wird ein Montagebus für die Fahrt Arbeitsstätte - nach Hause zur Verfügung gestellt (keine Privatfahrten, kein Sachbezug). Vom Arbeitgeber wurde kein Pendlerpauschale berücksichtigt.
Ist dafür am L16 (Jahreslohnzettel) anzugeben, wie viele Monate ein KFZ zur Verfügung stand? ->"Überlassung eines arbeitgebereigenen Kfz für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, Anzahl Kalendermonate (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. b)". Oder betrifft diese Angabe nur jene Mitarbeiter, für die ein Sachbezug angesetzt wurde (steuerpflichtig und ggfs. steuerfrei, weil E-Auto)
LStRl RZ 267 sind mir zu kryptisch...
Freue mich auf Rückmeldungen.
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| Sachbezug Parkplatz |
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Geschrieben von: Ilke - 17.12.2024, 15:37 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Lieber Herr Kurzböck,
wir hatten bis jetzt den Fall, dass eine Firma fixe Parkplätze in einer öffentlich Garage innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone für pendelnde Dienstnehmer angemietet hat und bei diesen dafür jeweils ein Sachbezugswert iHv EUR 14,53 in der Lohnverrechnung angesetzt wurde.
Ab dem neuen Jahr wird das Parksystem umgestellt, wodurch eine dauerhafte Anmietung durch die Firma nicht mehr möglich ist, sondern nur noch Monatstickets für die öffentlichen Garagen gekauft werden können, in denen ab dann freie Parkplatzwahl gilt.
Man möchte die Dienstnehmern wegen dieser unverschuldeten Umstellung nun nicht schlechter stellen.
Ist es Ihrer Ansicht nach korrekt, den Dienstnehmern die Kosten für das monatliche Parkticket zu erstatten und weiterhin den Sachbezugswert iHv EUR 14,53 anzusetzen?
Oder führt eine solche Erstattung zu Problemen? Organisatorisch wäre es für die Firma sehr schwer umsetzbar, die Tickets selbst immer am Monatsersten am Automaten zu erwerben und den Mitarbeitern bei Einfahrt in die Garage zu übergeben. 
Liebe Grüße,
Ilke
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| Zuverdienst bei Karenz |
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Geschrieben von: Sandra Nindl - 17.12.2024, 11:05 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Liebe Kollegen!
Ich habe eine Klientin, die in Karenz ist und Einnahmen aus V+V hat. Haben die Einkünfte aus V+V eine Auswirkung auf die Karenz?
Danke für Eure Unterstützung.
Schöne Grüße
Sandra
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